Diese waren wegen der Conora-Krise in fast allen Bundesländern untersagt worden. Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein. Die Kirchen, jüdische und muslimische Verbände hatten hierzu umfangreiche Konzepte vorgelegt. Die Einzelheiten regeln die Länder mit den Diözesen und Verantwortlichen vor Ort.
In den vergangenen Tagen wurden bereits detaillierte Vereinbarungen zwischen den Religionsgemeinschaften und den dafür zuständigen Landesregierungen getroffen. In mehreren Bundesländern sind Gottesdienste bereits an diesem Wochenende möglich.
Um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, ist unter anderem die Teilnehmerzahl beschränkt. Ferner soll auf allgemeinen Gesang verzichtet werden; zudem sind weitreichende Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten.