Etappen über die Jahre

Die katholische Kirche und die Schwangerschaftsberatung

Kardinal Lehmann mit dem Plakat der Informationskampagne Wir helfen und beraten weiter - Die Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche im November 2000 / © Ditsch (KNA)
Kardinal Lehmann mit dem Plakat der Informationskampagne Wir helfen und beraten weiter - Die Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche im November 2000 / © Ditsch ( KNA )

Juni 1992: Mit der deutschen Einheit muss das Recht vereinheitlicht werden. Beim Paragraf 218 verabschiedet der Bundestag ein Modell, das eine Fristenlösung mit Beratungspflicht vorsieht und führt Hilfen im Schwangerschaftskonflikt ein.

Mai 1993: Das Bundesverfassungsgericht erklärt das beschlossene Modell für teilweise verfassungswidrig. Es schreibt fest, dass Abtreibungen im Grundsatz rechtswidrig sind, in der Regel aber straffrei bleiben können. Das gilt dann, wenn sich die Schwangere mindestens drei Tage vor dem Abbruch von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt. Dies muss durch einen Beratungsschein nachgewiesen werden.

21. Juni 1993: Wenige Tage nach dem In-Kraft-Treten der vom Verfassungsgericht festgelegten Übergangsregelung plädieren die deutschen Bischöfe für eine weitere Mitwirkung bei der Beratung. Im September weist der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba die Beratungsstellen seines Bistums an, keine Beratungsscheine mehr auszustellen. Sie seien eine "Tötungslizenz".

29. Juni 1995: Der Bundestag beschließt ein neues Abtreibungsgesetz. Abbrüche sind rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau eine vorschriftsgemäße Beratung nachweist. Bei medizinischer und kriminologischer Indikation ist die Abtreibung auch nicht rechtswidrig.

21. September 1995: Papst Johannes Paul II. kritisiert in einem Brief an die Bischöfe die "Zweideutigkeit des neuen Abtreibungsgesetzes", gibt aber keine direkten Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Die Bischofskonferenz reagiert mit einer Neufassung ihrer Richtlinien: Die Beratung müsse sich von dem Bemühen leiten lassen, "die Frauen zur Fortsetzung der Schwangerschaft und zur Annahme ihres Kindes zu ermutigen", heißt es für die kirchlichen Beratungsstellen.

11. Januar 1998: Papst Johannes Paul II. legt den deutschen Bischöfen erstmals einen Ausstieg nahe. Die Vergabe des Beratungsscheins bedeute eine Mitwirkung an der Abtreibung und verdunkle damit das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz, schreibt er. Zugleich fordert er die Bischöfe auf, ihren Einsatz für Frauen in Schwangerschaftskonflikten zu verstärken. Die Bischöfe kündigen an, sie wollten langfristig keine Beratungsscheine der bisherigen Art mehr ausstellen.

25. Februar 1999: Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, teilt mit, dass eine Mehrheit der Bischöfe das Modell eines "Beratungs- und Hilfeplans" favorisiert. Dieser soll Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigen und diese mit rechtsverbindlichen Zusagen über Hilfen für die Zeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes stützen. Im Juni fordert Johannes Paul II. die Bischöfe auf, den Beratungsschein um den Satz "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden" zu ergänzen. Die Bischöfe wollen dem folgen und bekunden zugleich ihren Willen, im staatlichen System zu bleiben. Wenige Wochen später kritisiert Erzbischof Dyba diesen Weg.

24. September 1999: Katholische Laien gründen den Verein "Donum Vitae" (Geschenk des Lebens), der in den Folgejahren ein bundesweites Netz von Beratungsstellen aufbaut, in denen die umstrittene Bescheinigung weiter ausgestellt wird. Die Organisation wird aus dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und von prominenten Unionspolitikern unterstützt. Im November tragen 13 der 27 deutschen Bischöfe tragen bei den Ad-limina-Besuchen in Rom dem Papst noch einmal ihre Bedenken gegen einen Ausstieg vor. Die Beratung verhindere im Jahr 5.000 bis 6.000 Abtreibungen.

23. November 1999: Die deutschen Bischöfe geben in Würzburg den Ausstieg aus der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung bekannt. Sie kündigen eine Neuordnung der kirchlichen Schwangerschaftsberatung "im Sinne der Weisung des Papstes" an und wollen klären, ob die kirchlichen Stellen auch ohne Ausstellung eines Scheins innerhalb der gesetzlichen Konfliktberatung bleiben können.

1. Januar 2000: Das Erzbistum Paderborn stellt keine Beratungsscheine mehr aus. Es folgen das Bistum Speyer und Erzbistum Köln. Unter dem Titel "esperanza" stellt das Erzbistum Köln ein Beratungs- und Hilfenetz vor, das Frauen während und nach einer Schwangerschaft intensiv helfen soll.

15. November 2000: Die Bischöfe veröffentlichen ihre neuen Richtlinien für die Schwangerschaftsberatungsstellen. Darin heißt es, der kirchliche Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens und das Angebot zur Hilfe für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen würden intensiv fortgesetzt, jedoch ohne Beratungsbescheinigung. Mit einer bis zu fünf Millionen Mark teuren Kampagne will die Bischofskonferenz für ihre kirchliche Schwangerschaftsberatung werben.

4. Dezember 2000: Der Limburger Bischof Franz Kamphaus bekräftigt, er werde auch über das Jahresende hinaus an der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung festhalten. Die Verfügung des Papstes schmerze ihn sehr.

8. März 2002: Der Papst beendet den Alleingang von Bischof Kamphaus und verfügt, dass es auch im Bistum Limburg keine katholische Schwangerenkonfliktberatung mit Beratungsschein mehr geben soll. Er belässt Kamphaus aber im Amt.

Quelle:
DR

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