Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

 (DR)

Das Erzbistum Köln setzt zum 1. August das modernisierte kirchliche Arbeitsrecht in Kraft und folgt damit dem Mehrheitsbeschluss der deutschen Bischöfe für eine veränderte Grundordnung.

Die deutschen Bischöfe hatten am 27. April nach jahrelangen Diskussionen eine Anpassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen, von dem bundesweit mehr als 700.000 Beschäftigte in Kirche und Caritas betroffen sind. Künftig sollen für sie Wiederverheiratung oder das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur noch in Ausnahmefällen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben. Die Reform legt darüber hinaus fest, dass Gewerkschaften am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen zu beteiligen sind. Streiks und Aussperrungen lehnen die Bischöfe weiter ab.

Die Neufassung hat nur empfehlenden Charakter und bedarf der Zustimmung durch den jeweiligen Bischof einer Diözese. Bei der Entscheidung der Bischöfe gab es drei Gegenstimmen und mehrere Enthaltungen. Die große Mehrzahl der 27 deutschen Diözesen wollen die Änderungen im Laufe des Jahres einführen. Nach fünf Jahren soll die Grundordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit hin überprüft werden.

Die Bistümer Regensburg, Eichstätt und Passau befinden sich noch in der Beratungsphase. (KNA/dr)