Der Weg zum Grundgesetz

Deutsches Grundgesetz / © Christin Klose (shutterstock)
Deutsches Grundgesetz / © Christin Klose ( shutterstock )

Auf die totale Niederlage der Nationalsozialisten 1945 folgte die Besetzung des besiegten Deutschlands. Doch schon bald drifteten die Alliierten in ihrer Besatzungspolitik auseinander. Die Zeichen mehrten sich, dass es zur deutschen Teilung kommen würde - gegen den Willen der meisten westdeutschen Politiker. Hier die Chronologie des Grundgesetzes der Bundesrepublik:

23. Februar - 2. Juni 1948: Sechs-Mächte-Konferenz in London, Verabschiedung der "Londoner Empfehlungen". Danach erhielten die drei westlichen Militärgouverneure den Auftrag, die elf Ministerpräsidenten beziehungsweise Bürgermeister der Bundesländer zur Bildung einer "Verfassunggebenden Versammlung" aufzufordern. Das Ziel lautet, die Gründung eines souveränen westdeutschen Staates vorzubereiten.

1. Juli 1948: Übergabe der «Frankfurter Dokumente» im US-Hauptquartier an die Ministerpräsidenten, die drei konkrete politische Vorgaben enthielten: Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung bis spätesten zum 1. September 1948, Überprüfung der Ländergrenzen und Einreichung von Änderungsvorschlägen und Verabschiedung eines Besatzungsstatuts durch die Alliierten, das die Beziehungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs zum neuen deutschen Weststaat regeln sollte.

8. - 10. Juli 1948: Im Koblenzer Hotel Rittersturz beraten die Ministerpräsidenten der Länder ihre weiteren Schritte. Zunächst standen sie den Vorgaben der Besatzungsmächte ablehnend gegenüber, denn sie sahen die Gefahr, mit der Gründung eines Weststaates die dauerhafte Spaltung Deutschlands einzuleiten. Solange Deutschland geteilt war, waren sie nicht bereit, an einer "Verfassung" mitzuwirken, geschweige denn eine Verfassunggebende Nationalversammlung einzuberufen. Wenn es überhaupt einen eigenen Staat geben sollte, dann müsste der ausdrücklich ein Provisorium sein (Koblenzer Beschlüsse). Die Alliierten lehnten ein solches Konstrukt rundheraus ab und stellten klar, dass die Frankfurter Dokumente als Anweisung zu verstehen seien.

21. - 22. Juli 1948: Zweite Besprechungsrunde der elf Ministerpräsidenten im Jagdschloss Niederwald bei Rüdesheim. Sie stimmen der Forderung zu, einen Staat zu gründen und nicht nur ein "Verwaltungsgebiet". Der Provisioriumscharakter soll jedoch durch die Namensgebung "Grundgesetz" statt "Verfassung" und "Parlamentarischer Rat" statt «Nationalversammlung» deutlich werden. Die Alliierten stimmen zu.

10. - 23. August 1948: Die Bevollmächtigten der Länder, allesamt Verfassungsjuristen und Verwaltungsexperten, entwerfen im Schloss auf der Insel Herrenchiemsee bei ihrem Verfassungskonvent Richtlinien für das Grundgesetz eines «Bundes Deutscher Länder» - auf föderalistischer und liberaler Grundlage. 95 Seiten zählt das Abschlussdokument, die Beratungsgrundlage für den Parlamentarischen Rat.

15. - 30. August: Wahl der Abgeordneten des Parlamentarischen Rates in den Landtagen.

1. September 1948: Konstituierende Sitzung der 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rates im Museum Koenig in Bonn. Präsident wird Konrad Adenauer (CDU). Das Gremium tagt in der Pädagogischen Akademie am Rhein. Es übernimmt weitgehend die Vorgaben aus Herrenchiemsee samt der Benennung der Bundesorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht). Das galt ebenso für bestimmte Neuerungen gegenüber der Weimarer Verfassung, die die Stabilität der zweiten deutschen Republik erhöhen sollten: den nahezu vollständigen Verzicht auf plebiszitäre Elemente, die Stärkung des Parlaments und des Bundeskanzlers gegenüber dem Bundespräsidenten. Strittig waren vor allem die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und damit zusammenhängende Finanzfragen.

8. Mai 1949: Der Parlamentarische Rat billigt das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen.

10. Mai 1949: Verabschiedung des Wahlgesetzes und Beschluss über Bonn als zukünftigen Bundessitz (bei 33 Stimmen für Bonn und 29 für Frankfurt).

12. Mai 1949: Die Militärgouverneure der drei Westmächte genehmigen das Grundgesetz. Anschließend stimmen 10 der 11 Landtage (außer Bayern) dafür. 

23. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft.