Schönstatt räumt Fehler im Umgang mit verurteiltem Priester ein

Trotz Verurteilung als Seelsorger tätig

​Die Schönstatt-Bewegung räumt Fehler im Umgang mit dem zweimal wegen Missbrauchs verurteilten Priester A. aus dem Erzbistum Köln ein. Dieser sei auch für die katholische geistliche Gemeinschaft tätig gewesen, teilte die Bewegung auf ihrer Internetseite mit.

Urheiligtum der Schönstätter / © Harald Oppitz (KNA)
Urheiligtum der Schönstätter / © Harald Oppitz ( KNA )

Mindestens zwei für den Einsatz von A. verantwortliche Schönstatt-Priester hätten von den Straftaten gewusst, diese Informationen aber nicht weitergegeben. Es gebe bislang aber keine Hinweise, dass der inzwischen aus dem Klerikerstand entlassene Priester Menschen bei Schönstatt-Veranstaltungen Schaden zugefügt habe.

A. war laut Schönstatt-Bewegung schon vor seiner Gefängnisstrafe am Aufbau einer Schönstatt-Jugendgruppe beteiligt. Nach den Verurteilungen habe er an Angeboten für alleinstehende Frauen und Familienveranstaltungen mitgewirkt. Die Veranstalter und Organisatoren seien nicht über die Straftaten und die Hintergründe informiert worden. Auch habe er wiederholt an Angeboten der Bewegung für Priester teilgenommen.

Warten auf Gutachten

A. wurde 1972 wegen "fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen" zu einer Haftstrafe verurteilt; 1988 erhielt er wegen erneuter Vorfälle eine Bewährungsstrafe. Dennoch war er weiter als Seelsorger aktiv - in den Bistümern Köln, Münster und Essen. Erst 2019 verbot der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki dem Geistlichen die Ausübung des priesterlichen Dienstes. Im Dezember vorigen Jahres wurde er aus dem Klerikerstand entlassen.

Zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln soll am 18. März ein Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke erscheinen. Darin soll es laut Woelki auch um den Fall A. gehen. Die Schönstatt-Bewegung kündigte an, die Ergebnisse "verfolgen und auswerten" zu wollen. Der katholischen geistlichen Gemeinschaft fühlen sich nach eigenen Angaben bundesweit rund 20.000 Menschen zugehörig.


Quelle:
KNA