EU veröffentlicht jährlichen Fortschrittsbericht

Appell an die Türkei

Schon 1998 stellte der allererste EU-Fortschrittsbericht fest, dass nicht-muslimische Religionen in der Türkei "zahlreiche Einschränkungen bürokratischer Art" erlebten. Die Kritik bleibt auch in diesem Jahr - und weitere ist hinzugekommen.

Autor/in:
Christoph Lennert
 (DR)

Das neue Stiftungsgesetz in der Türkei hat nach Einschätzung der EU-Kommission bislang nicht die Probleme der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften gelöst. Sie seien immer noch erheblichen Einschränkungen ausgesetzt. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht. Das am Mittwoch in Brüssel veröffentlichte Dokument listet unter anderem Restriktionen bei der Rechtspersönlichkeit oder bei der Ausbildung von Geistlichen auf.

Die Vorhaltungen ähneln denen, die von der EU über Jahre hinweg gemacht wurden. Der Grundtenor wird nur regelmäßig mit neuen Beispielen unterlegt. In diesem Jahr kritisiert die EU-Kommission etwa Übergriffe gegen nicht-muslimische Geistliche in mehreren Provinzen. Missionare würden als Gefahr für die Einheit des Landes und des Islam dargestellt. Ein Erlass des türkischen Innenministeriums zur Religionsfreiheit vom Juni 2007 habe "bislang noch nicht die gewünschten Ergebnisse gezeitigt".

Kritisiert werden Probleme, denen sich etwa protestantische Kirchen, Zeugen Jehovas, die Orthodoxie und die Aleviten ausgesetzt sehen. So sei das Priesterseminar der orthodoxen Kirche weiter geschlossen. Weiter habe der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. immer noch nicht die Möglichkeit, diesen Ehrentitel zu allen Gelegenheiten zu gebrauchen. Zwei protestantische Kirchen und eine Vereinigung von Zeugen Jehovas seien nicht in der Lage gewesen, ihre Gotteshäuser registrieren zu lassen. Trotz der Ankündigung, die Lage der Aleviten zu verbessern, litten diese noch immer unter den gleichen Schwierigkeiten wie im Vorjahr.

EU: Gespräche mit Betroffenen
Selbst das neue Stiftungsgesetz löst nach Einschätzung der EU-Kommission nur begrenzt die Probleme von nicht-muslimischen religiösen Minderheiten. Zwar gebe es dazu seit September einen Durchführungserlass. Aber andere Probleme der Religionsgemeinschaften würden von dem neuen Gesetz gar nicht erst angesprochen. Dabei gehe es vor allem um ihren enteigneten Besitz.

Entscheidend werde sein, wie die neuen Regelungen umgesetzt würden.
Ausdrücklich ruft die EU-Kommission die Verantwortlichen in Ankara zu Gesprächen mit den Betroffenen auf. Die Qualität dieses Dialoges werde von großer Bedeutung sein, um zu einem guten Ergebnis zu kommen.

"Zahlreiche Einschränkungen bürokratischer Art"
Schon 1998 war im allerersten Fortschrittsbericht festgestellt worden, die nicht-muslimischen Religionen erlebten "in der Praxis zahlreiche Einschränkungen bürokratischer Art". 1999 bemerkte die EU-Kommission, es sei keine Gleichbehandlung religiöser Minderheiten gewahrt. Nach der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Oktober 2004 bemängelte die EU-Kommission sogar, der Reformeifer sei offenbar zurückgegangen. Daran hat sich laut dem neuen Bericht weiter nicht viel geändert, den Gesetzesänderungen zum Trotz.

Die Kritik der EU-Kommission beschränkt sich auch in diesem Jahr nicht auf die religiösen Minderheiten. Auch bei anderen klassischen Grundrechten wie der Meinungs-, der Versammlungs- oder der Vereinigungsfreiheit sieht sie die Vorgaben der EU-Standards nicht als erfüllt an. Selbst die Reform des umstrittenen Strafrechtsparagrafen 301 zur Verunglimpfung der türkischen Nation und ihrer Repräsentanten geht ihr nicht weit genug. Kurden, Frauen, Kinder, Gewerkschafter, Roma, Homosexuelle und Behinderte gehören zu den Gruppen, deren Rechte die EU-Kommission in ihrem Bericht nicht ausreichend gewährleistet sieht.

Mit Blick auf die Zukunft der Beitrittsverhandlungen lässt der Bericht Raum für Interpretationen. Der Ball sei im Lager Ankaras, heißt es letztlich. Zwar räumt die EU-Kommission ein, die strategische Bedeutung der Türkei für die EU habe zugenommen. Das gelte etwa mit Blick auf die Energiesicherheit oder die Lage im Kaukasus. Doch heißt es auch: "Das Tempo der Beitrittsverhandlungen spiegelt wider, wie schnell sie bei den Reformen vorankommt und in welchem Maße sie die Voraussetzungen erfüllt." Und an dieser Geschwindigkeit, so die Grundtendenz der EU-Kommission, hat es zuletzt gefehlt.