Der Bundestag will sich am Freitag in Erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen, der unter anderem Online-Durchsuchungen vorsieht. Wiefelspütz lobte die über Jahre diskutierte Vorlage mehrfach als verfassungskonform. Es gehe um eines der weltweit besten Polizeigesetze. In zehn bis zwölf Punkten sehe die SPD aber noch Klärungsbedarf. Angestrebt werde eine große Anhörung zu dem Entwurf im September. Er rechne aber mit einem guten Ergebnis zwischen Koalitionsfraktionen und Regierung.
Der Gesetzentwurf sieht für die üblichen Personengruppen - Geistliche, Rechtsanwälte und Journalisten - ein Auskunftsverweigerungsrecht vor, schränkt dieses aber ein für den Fall einer konkreten Gefahrenabwehr für den Staat oder Leib und Leben einer Person. Das sogenannte Geistlichen-Privileg, so Wiefelspütz, zähle für ihn zum Kern des Rechtsstaats. Es sei über Jahrhunderte gewachsen und «sozusagen Kulturgut». Es sei mit dem Beichtgeheimnis zu vergleichen. Er frage sich, ob man einen Geistlichen zwingen könne, etwas aussagen zu müssen.
Auch mit Blick auf die Rechtsstellung der Imame sprach Wiefelspütz von Diskussionsbedarf. Ihnen soll kein Abhörschutz und Zeugnisverweigerungsrechts zukommen - anders als Geistlichen der Kirchen, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Er habe die Sorge, dass die Beschränkungen «jetzt ein wenig zu sehr festgezurrt» werden, so der Politiker. Gleichwohl sei klar, dass die BKA-Gesetzesnovelle kein Staatskirchenrecht sei. Der Regierungsentwurf stellt in seiner Begründung klar, dass vom Zeugnisverweigerungsrecht «nur Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften erfasst werden». Das gelte auch nur insoweit, als sie im konkreten Fall seelsorgerlich tätig seien. Der Islam ist, anders als die Kirchen oder das Judentum, keine in Deutschland anerkannte Religionsgemeinschaft.
Kritik an den vorgesehenen Regelungen für Imame kam auch von der FDP. Deren Fraktionsbeauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hans-Michael Goldmann, warnte vor einer eindeutigen Diskriminierung von Muslimen. Zwar solle die Politik Anreize schaffen, damit sich die Muslime einigten und den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlangten. Das werde jedoch nicht erreicht, indem man den mehr als drei Millionen Muslimen in Deutschland ein Privileg vorenthalte, das viel kleineren Religionsgemeinschaften gewährt werde. Auch muslimische Geistlichen sollten ein Zeugnisverweigerungsrecht bekommen, forderte Goldmann.
SPD will Geistliche strikter vor Abhören schützen - Sonderregelung für Imame?
Wer darf was verschweigen?
Die SPD-Bundestagsfraktion drängt auf einen strikteren Schutz von Geistlichen im geplanten BKA-Gesetz. Der innenpolitische Fraktionssprecher Dieter Wiefelspütz äußerte am Dienstag vor Journalisten in Berlin deutliche Bedenken an Beschneidungen des Auskunftsverweigerungsrechts für Geistliche im Entwurf der Bundesregierung. Zugleich sprach er von Diskussionsbedarf darüber, ob Imame anders behandelt werden könnten als Geistliche der großen Kirchen.
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