Oberstaatsanwalt: Keine Ermittlungen gegen Woelki

Keine zureichenden Anhaltspunkte

Nachdem über mehrere Strafanzeigen gegen den Kölner Erzbischof berichtet wurde, stellt der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn klar, dass diesen Anzeigen nachgegangen, aber keine Ermittlungen aufgenommen wurden.

Kardinal Woelki (DR)
Kardinal Woelki / ( DR )

DOMRADIO.DE: Die Prüfung der Strafanzeigen gegen Kardinal Woelki sind inzwischen abgeschlossen. Wird die Staatsanwaltschaft die Anzeigen jetzt noch weiter verfolgen?

Ulf Willuhn (Oberstaatsanwalt in Köln): Nein, das können, dürfen wir nicht tun. Wir hatten zu prüfen – wie wir das immer zu prüfen haben bei Strafanzeigen – ob wir, so nennt es das Gesetz, zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür finden, dass es zu einem strafrechtlich relevanten Handeln des Erzbischofs gekommen ist. Und das haben wir nicht feststellen können. Und weil das so ist, weil wir entsprechende Tatsachen nicht haben feststellen können, dürfen wir nicht in Ermittlungen eintreten und haben die Anzeigenerstatter entsprechend auch unterrichtet.

DOMRADIO.DE: Es wurden ja Anzeigen erstattet wegen Strafvereitelung. War das denn ganz eindeutig?

Willuhn: Ja, das ist in diesem Fall gleich in mehrerlei Hinsicht so gewesen und eigentlich auch recht eindeutig. Zum einen haben die allermeisten Anzeigenerstatter dem Erzbischof und dem Erzbistum zur Last gelegt, dass man dieses Gutachten der Münchner Kanzlei zurückgehalten habe. Das ist schon tatsächlich nicht der Fall, weil in der Tat der Staatsanwaltschaft Köln dieses Gutachten schon vor langer, langer Zeit zur Verfügung gestellt wurde, damit wir etwaige Schritte einleiten können. Insofern stimmt schon die Annahme der meisten Anzeigenerstatter, dass auch vor den Strafverfolgungsbehörden dieses Gutachten zurückgehalten worden sei, nicht.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist aber ein rechtlicher. Die Strafvereitelung ist ein Tatbestand, den man wohl durch Unterlassen, durch bloßes Nichtstun begehen kann. Das aber nur, wenn derjenige, der da nichts tut, eine sogenannte Garantenpflicht innehat, wenn er dafür einzustehen hat, dass er eigentlich aktiv handeln müsste. Und das ist beim Erzbischof nicht der Fall. Das ist hier wie bei allen anderen Arbeitgebern bei Kenntnissen, die sie haben, die ihre Angestellten anbetreffen, nicht der Fall. Das heißt, auch ein Erzbischof muss nicht Dinge preisgeben. Anders formuliert: Alleine durch die Nicht-Preisgabe macht er sich nicht schon strafbar.

DOMRADIO.DE: Es heißt, dass immer noch weitere Anzeigen eingegangen sind und eingehen. Wie geht die Staatsanwaltschaft damit um, wenn jetzt noch weitere Anzeigen kommen?

Willuhn: Wir haben auf jede Anzeige immer zu prüfen, ob neue Gesichtspunkte aufgeführt werden, ob irgendwelche neuen Tatsachen geschildert werden, die uns womöglich eine andere Entscheidung auferlegen würden. Es sind jetzt allerdings in den letzten Tagen keine weiteren Strafanzeigen mehr hinzugekommen. Wenn neue Strafanzeigen kommen, werden wir die neu zu prüfen haben.

DOMRADIO.DE: Müssen sich die Anzeigenerstatter damit zufrieden geben?

Willuhn: Sie könnten natürlich theoretisch diesen Bescheid anfechten und sagen, dass sie damit nicht einverstanden sind. Dann müsste gegebenenfalls die Generalstaatsanwaltschaft in Köln als die vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaft Köln darüber entscheiden, ob diese Nichtaufnahme der Ermittlungen korrekt entschieden worden ist.

Das Gespräch führte Johannes Schröer.


Quelle:
DR