Ein Kirchenaustritt und seine Konsequenzen

"Die Tür wird nicht zugeschlagen"

Eine halbe Kirchenmitgliedschaft ist nicht möglich. Das hat vor kurzem das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Außerdem haben sich Rom und die deutsche Kirche auf eine einvernehmliche Neuregelung geeinigt. Ganz wichtig dabei: Wer austritt, dessen Schritt wird respektiert. Doch die Tür bleibe für eine Rückkehr jederzeit geöffnet, betont Erzbischof Zollitsch.

 (DR)

Jeder, der aus der Kirche austrete, bekommt einen Brief, der über die Konsequenzen des Austritts aufklärt und zugleich zum Gespräch einlädt. Darin will die Kirche stärker als bisher signalisieren, dass die Menschen der Kirche weiter wichtig sind. Generalvikar Karl Hillenbrand berichtet über seine (guten) Erfahrungen mit solchen Austrittsgesprächen.