Beide Kirchen kritisieren Verordnung zur PID

Unvereinbar mit von Gott gegebener Würde

Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben massive Kritik an der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Präimplantationsdiagnostik geäußert. Das Kommissariat der deutschen Bischöfe bekräftigte bei einer Anhörung in Bonn noch einmal die grundsätzliche Ablehnung der PID.

 (DR)

Auch die evangelische Kirche unterstrich, die PID führe bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend zur Selektion zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben; das sei unvereinbar mit der von Gott gegebenen menschlichen Würde. Zugleich unterstrichen die Vertreter der katholischen Kirche, dass die von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegte Rechtsverordnung die im Gesetz angelegten Mängel noch verschärfe und keine Rechtssicherheit für Eltern und Ärzte schaffe. Konkret fordert die katholische Kirche eine Begrenzung der Anzahl der PID-Zentren sowie konkretere Festlegungen für die Zulassung von Zentren und die Qualität der dort arbeitenden Ärzte. Auch die Zahl der Ethikkommissionen müsse so gering wie möglich gehalten werden, um bei einer negativen Entscheidung einen Kommissions-Tourismus der Antragsteller zu verhindern.



Kritik an Besetzung der Kommissionen

Kritik äußert die Kirche auch an der Zusammensetzung der Kommissionen: Es gebe ein Übergewicht zugunsten der Mediziner gegenüber Patientenvertretern und Ethikern, durch das ein ausgewogenes Meinungsbild erschwert werde. Auch durch die Anbindung der psychosozialen Beratung an die PID-Zentren sei eine unabhängige Beratung nicht möglich. Zudem sei keine volle Überprüfung der PID-Entscheidungen durch Verwaltung und Gerichte möglich.



Auch der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bernhard Felmberg, forderte Verbesserungen an dem Entwurf. Zu beanstanden sei beispielsweise, dass die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzt werden solle. "Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch mehr Paaren die PID angeboten wird, als es eigentlich notwendig wäre", sagte er. Felmberg forderte darüber hinaus klarere Kriterien für die Ethikkommissionen bei der Definition einer "schwerwiegenden Erbkrankheit". Bei der Zusammensetzung der Ethikkommissionen verlangte die evangelische Kirche ein stärkeres Gewicht für christliche Ethik und Seelsorge.



Unabhängigkeit der Untersuchung in Frage gestellt

Kritisch zu beurteilen sei außerdem das Vorhaben, eine PID nur in humangenetischen Einrichtungen durchführen zu lassen, die zu einem reproduktionsmedizinischen Zentrum gehören oder mit einem solchen einen Kooperationsvertrag haben. Der Prälat hob hervor, "dass damit die Unabhängigkeit der Untersuchung zumindest fraglich ist".



Bei der PID werden Embryonen vor der Verpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet. 2011 hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das eine begrenzte Zulassung der PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Bislang fehlt allerdings noch die Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Gesetzes regelt.