Patientenbeauftragter fordert verändertes Embryonenschutzgesetz

PID selber bezahlen

Nach der begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik hält der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, ein modifiziertes Embryonenschutzgesetz für unausweichlich. Zudem müssten der zu schaffenden Ethikkommission auch Angehörige von Behindertenverbänden angehören.

 (DR)

Damit müssel laut Zöller verhindert werden, dass die PID künftig nicht zum Standard bei der künstlichen Befruchtung wird. Nach dem Gesetz ist nur die Erzeugung von maximal drei Embryonen pro Zyklus erlaubt. "Die PID-Befürworter müssen sich hier entscheiden. Würde man bei der Präimplantationsdiagnostik die Dreierregel anwenden, könnte man die PID vergessen", so Zöller im Interview mit den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe. Die Erfolgsaussichten wären minimal. "Wir kommen um eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes nicht herum", sagte der CSU-Politiker.



Zöller forderte zudem eine breitere Besetzung der zu schaffenden Ethikkommission, die über die PID im Einzelfall entscheiden soll: "Neben Ärzten, Philosophen und Pflegepersonal müssen Leute zum Beispiel von der Lebenshilfe oder dem Behindertenrat dazugehören. Sie vertreten Menschen mit Behinderungen, die nach dem PID-Gesetz eigentlich gar nicht mehr auf der Welt wären", sagte Zöller, der massive Kritik an der PID-Zulassung übte. Die größte Gefahr bestehe darin, dass die PID künftig zum Standard bei der künstlichen Befruchtung gehört.



Aus Zöllers Sicht wird die Verordnung, die das Gesundheitsministerium nun zur Regelung der PID erarbeiten muss, zum zahnlosen Tiger. Um klare Vorgaben machen zu können, hätten gesetzlich geregelt werden müssen, was lebenswert ist und was nicht. Zöller sprach sich gegen eine PID-Finanzierung durch Bund und Länder aus, wie es das Gesetz erwägt. "Warum soll die Allgemeinheit dafür bezahlen, dass jemand seinen Wunsch nach einem vermeintlich gesunden Kind erfüllt bekommt? Nein, die Betroffenen werden zumindest einen Teil bezahlen müssen."



Caritas befürchtet Ausweitung der PID-Grenzen

Eine schnelle Ausweitung der vom Bundestag beschlossenen engen Grenzen bei Gentests an Embryonen befürchtet auch die Caritas in Nordrhein-Westfalen. "Es wird kein Halten geben", sagte der Kölner Diözesan-Caritasdirektor Frank Johannes Hensel der Zeitschrift "Caritas in NRW - aktuell" in Düsseldorf. Die Erfahrung mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Nachbarländern zeige, dass nach dem Start "die Indikationsliste für die PID bald länger und länger" werde. Hensel warnte vor gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen dieser Entwicklung. Auch das Aussortieren von Embryonen "nach noch so durchdachten Regeln" bedeute eine Auswahl, "die der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung Tür und Tor öffnet".



Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen auf genetische Schäden untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Der Bundestag hatte vergangene Woche Gentests an künstlich erzeugten Embryonen für die Fälle erlaubt, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Hierüber sollen Ethikkommissionen entscheiden.



Es sei es nachvollziehbar, dass sich Paare mit erblichen Vorbelastungen über die PID mehr Sicherheit wünschten, gesunde Kinder zu bekommen, räumte Hensel ein. Doch anzunehmen, dass es bei der beschlossenen Eingrenzung bleibe, sei "eine kühne gedankliche Konstruktion". Schon bald würden die Möglichkeiten der PID die Frage aufwerfen, ob es nicht auch in vielen weiteren Fällen vermeintlich humaner sei, das Leben des Kindes erst gar nicht mit dem der Mutter zu verbinden.