Erzbischof Zollitsch und Bischof Fürst appellieren gemeinsam gegen die Zulassung der PID

Gegen die Selektion

"In großer Sorge um den Schutz des Lebens in unserer Gesellschaft" haben sich die katholischen Oberhirten in Baden-Württemberg, Erzbischof Robert Zollitsch, Freiburg, und Bischof Gebhard Fürst, Rottenburg, gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.

Bischof Fürst und Erzbischof Zollitsch: Gemeinsamer Einsatz für den Lebensschutz (KNA)
Bischof Fürst und Erzbischof Zollitsch: Gemeinsamer Einsatz für den Lebensschutz / ( KNA )

In einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten ihres Bundeslandes im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PID bezeichnen sie die zu treffende Entscheidung als "Weichenstellung für die Zukunft einer humanen Gesellschaft". "Die bedingungslose Annahme und Achtung eines jeden Menschen, worauf die Humanität unserer Gesellschaft und unseres Handelns als einzelner und als Gemeinschaft beruht, ist durch die PID in vielfacher Weise ernsthaft bedroht." Erzbischof Zollitsch und Bischof Fürst schrieben diesen Brief zugleich in ihrer Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und als Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der DBK.



Verständnis äußerten die Bischöfe für die Angst von Eltern vor einer schweren Behinderung des Kindes und für den Wunsch nach einem gesunden Kind. Für viele erscheine daher eine Ermöglichung der PID in engen Grenzen als Gebot der Menschlichkeit.



Dem stehe jedoch entgegen, dass es sich bei den durch gezieltes ärztliches Handeln erzeugten Embryonen von Anfang an um Menschen handle, die den vollen Lebensschutz beanspruchen dürfen und "Träger der unbedingten Menschenwürde" seien, so die Bischofe. Die Auswahl eines "gesunden" Embryos bedeute stets auch die Verwerfung "nicht gesunder" menschlicher Embryonen. Dies solle zwar nach eng reglementierten Richtlinien erfolgen, doch beweise die Praxis in anderen Ländern,  dass es bislang nirgendwo gelungen sei, den Einsatz von PID mit nachfolgender Selektion auf wenige Krankheitsbilder einzugrenzen.



Selektion kranker menschlicher Embryonen

De facto diene die PID der Selektion kranker menschlicher Embryonen nach der Beurteilung von "lebenswert" und "lebensunwert". Diese Auswahl sei nach dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig, betonen Erzbischof Zollitsch und Bischof Fürst. Außerdem stelle sich die Frage, was mit den bei jeder PID erzeugten überzähligen "gesunden" Embryonen geschehe, die für die spätere Implantation nicht benötigt werden.



In ihrem Brief an die Abgeordneten weisen die beiden Bischöfe auch auf die Gefahr der Geschlechterauswahl hin, die international zu den häufigsten Anwendungszielen gehöre. Auch führe eine Abstufung des Schutzrechts und der Achtungsgrade, die sich an der Empfindungs-, Denk- und Selbstreflexionsfähigkeit orientiere, zu einer "Logik", derzufolge Menschenwürde nur unter bestimmten Bedingungen und unter dem Vorbehalt der künftigen Gesundheit eines Menschen zu schützen sei. Es lasse sich absehen, was dies auch für das Ende des Lebens sowie für gebrechliche und alte Menschen bedeuten könne.



Gegen ein "gelingendes Leben von gelingender Technik"

Durch genetische Krankheiten verursachtes Leid müsse sehr ernst genommen werden, so die Bischöfe. Die Kirche übernehme Verantwortung dafür, dass mit diesem Leid menschenwürdig und human umgegangen werde. Dieses Leid durch PID verhindern zu wollen, erzeuge dagegen Leid bei den Menschen, die mit der Vermutung leben müssten, eigentlich nicht lebenswert zu sein. Eine solche Diskriminierung könne das Menschenbild in der Gesellschaft verändern. Es würde aller Voraussicht nach ein Selbstverständnis wachsen, nach dem "gelingendes Leben von gelingender Technik" abhängig werde. Krankheit dürfe nach einer solchen Haltung nicht zu einem gelingenden Leben gehören.  



Das Leben, "wie es mit seinen schönen und schweren, mit seinen leidvollen und glücklichen Seiten letztlich aus Gottes Hand kommt", müsse "allen Menschen vom ersten Anfang an bis zum Ende des Lebens offen stehen, betonen die Bischöfe Zollitsch und Fürst. Eine Auswahl erwünschter und gewollter Menschen schränke die umfassende Anerkennung ein, die den Menschen von Gott geschenkt sei. Die Sorge um den Schutz des Menschen in allen Phasen seines Lebens könne nicht hoch genug eingeschätzt werden.



Hintergrund: Zollitsch ist Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Fürst Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der deutschen Oberhirten.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. In Deutschland galt PID bis zum Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation als verboten. Anfang Juli entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gentests an Embryonen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes nicht untersagt sind. Der Bundestag will in diesem Sommer ein Gesetz zur PID verabschieden. Es liegen drei Gesetzentwürfe vor: einer sieht ein vollständiges Verbot vor, die übrigen zwei wollen die Methode in unterschiedlichen Grenzen zulassen.



(Pressestellen der Bistümer)