In Frankreich tritt das Burkaverbot in Kraft

Verhüllungsverbot mit Ausnahmen

In Frankreich ist heute das im vergangenen Herbst beschlossene Burkaverbot in Kraft getreten. Danach sind alle Kleidungsstücke verboten, die eine Identifikation in der Öffentlichkeit verhindern. Nicht nur das komplette, sondern auch das teilweise Verhüllen des Gesichts, kann nun bestraft werden.

 (DR)

Frankreichs Polizisten sollen allerdings nicht das Recht erhalten, Burkaträgerinnen zum Enthüllen ihres Gesichts zu zwingen. Sollte sich eine betroffene Person weigern, ihre Identität kontrollieren zu lassen, könne sie auf eine Polizeistation gebracht werden, heißt es in einem Erlass des französischen Innenministers Claude Gueant. Die Person dürfe aber nicht länger als vier Stunden festgehalten werden. Weigere sich die Person in dieser Zeit beharrlich, sich einer Identitätskontrolle zu unterwerfen, solle die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen entscheiden.



Die Polizisten werden aufgefordert, in unmittelbarer Nähe religiöser Stätten keine Maßnahmen zu ergreifen, die als mittelbare Einschränkung der Religionsfreiheit gewertet werden könnten. Der Erlass präzisiert ferner, dass religiöse Prozessionen, sofern sie einen traditionellen Charakter hätten, vom Verhüllungsverbot ausgenommen seien.



Reihe von Ausnahmen

Als Ausnahmen sieht der Erlass gesetzliche Bestimmungen wie etwa das Tragen von Helmen für Motorradfahrer vor. Daneben soll es auch keine Strafen geben, wenn das Verhüllen des Gesichts aus gesundheitlichen und Sicherheitsgründen erfolgt, etwa am Arbeitsplatz. Schließlich soll eine Gesichtsbedeckung auch bei Sport- und Festveranstaltungen und künstlerischen Darbietungen möglich sein. Der Erlass präzisiert, dass religiöse Prozessionen, sofern sie einen traditionellen Charakter hätten, damit vom Verhüllungsverbot ausgenommen seien.



Als öffentliche Stätten, in denen das Tragen einer Gesichtsverhüllung verboten ist, nennt der Ausführungserlass neben öffentlichen Einrichtungen, Straßen, Kinos, Cafes, und Restaurants auch Geschäfte, Bankfilialen und öffentliche Verkehrsmittel. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass Privatfahrzeuge nicht zum öffentlichen Raum zählten. Allerdings könne dort das Verhüllen des Gesichts unter Umständen einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen.



Hohe Strafen

Das französische Burkaverbot sieht Strafen von bis zu 150 Euro und einen verpflichtenden Kurs in Staatsbürgerkunde für das Verhüllen des Gesichts in der Öffentlichkeit vor. Wer andere durch Gewalt oder Machtmissbrauch zum Tragen der Burka nötigt, soll mit einem Jahr Haft und bis zu 30.000 Euro Strafe bestraft werden können. Werden Minderjährige zum Tragen von Burka oder Nikab genötigt, kann diese Strafe sogar verdoppelt werden.



Frankreich ist das erste europäische Land, das das Tragen des Ganzkörperschleiers per Gesetz verbietet. Ein vom Abgeordnetenhaus in Belgien verabschiedetes ähnliches Gesetz wurde hinfällig, weil der Senat vor der Auflösung des Parlaments vor den Neuwahlen im Juni nicht mehr darüber befinden konnte. Inzwischen wurde im belgischen Abgeordnetenhaus ein neuer Anlauf gestartet, um das Gesetz zu verabschieden.