Bischöfe einigen sich auf Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch

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Die katholischen Bischöfe Deutschlands haben sich auf eine Neufassung der kirchlichen Richtlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch geeinigt. Der Text soll kommende Woche vom Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, dem Trierer Bischof Stephan Ackermann, vorgestellt werden.

 (DR)

Bis dahin sollen noch kleine redaktionelle Änderungen eingefügt werden. Über konkrete Inhalte war nichts zu erfahren.

Die 27 Diözesenbischöfe hatten am Montag bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg über Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal in der Kirche beraten. Ziel war eine Präzisierung der 2002 verabschiedeten Leitlinien. Ziel der Bischöfe ist es unter anderem, offensiver mit dem Thema umzugehen und stärker auf Prävention zu setzen. Der genaue Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Leitlinien steht noch nicht fest.

Streitpunkt Anzeigepflicht
Strittig war bisher vor allem die Frage, ob es eine generelle Pflicht geben soll, bei jedem begründeten Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dies hatten die bayerischen Bischöfe im März beschlossen. Opferschutzverbände warnen jedoch vor einer solchen Pflicht, da ein Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden von den Opfern nicht immer gewünscht werde.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte Ende Februar ihre Grundsätze für den Umgang mit Fällen von Pädophilie, sexuellem Missbrauch Minderjähriger und Kinderpornografie aus dem Jahr 2002 bestätigt. Danach werden bei Missbrauchsverdacht in der evangelischen Kirche die jeweiligen kirchlichen Mitarbeiter sofort suspendiert. Bei begründeten Anschuldigungen und Verdachtsmomenten wird Strafanzeige erstattet, wenn es noch keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gibt.