Bundegerichtshof vertagt mögliches Verbot von Stammzell-Patenten

Europa muss entscheiden

Der Bundesgerichtshof überlässt die Entscheidung über eine Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen wie erwartet dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Gegen ein solches Patent für den Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle hatte Greenpeace geklagt. Die Kirche unterstützt die Klage.

 (DR)

Die Auslegung der Europäischen Biopatentrichtlinie sei unklar, entschied der für Patentnichtigkeitsverfahren zuständige Xa-Zivilsenat am Donnerstag in Karlsruhe.

Mit sogenannten Vorlageverfahren beim EuGH soll die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte sichergestellt werden. Das nationale Gericht unterbricht dabei sein Verfahren bis zur Antwort des EuGH. Die an der rechtlichen Auseinandersetzung beteiligten Parteien, die Mitgliedsstaaten sowie EU-Organe können Stellungnahmen zu der Frage abgeben. Das nationale Gericht ist an das nach durchschnittlich einem Jahr vorliegende Luxemburger Urteil gebunden.

Greenpeace sieht in der Patentierung des Stammzellenverfahrens eine Verletzung der guten Sitten und der öffentlichen Ordnung, weil damit letztlich Embryonen zu kommerziellen Zwecken zerstört würden. Das verbiete sowohl die europäische Richtlinie als auch das deutsche Patentgesetz. Der Forscher beruft sich dagegen auf das Stammzellengesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen Forschung an Stammzellen erlaubt.

Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nach Ansicht der Karlsruher Richter auf die Auslegung gleichlautender deutscher und europäischer Gesetze an, nach denen es verboten ist, Patente für Erfindungen zu erteilen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde. Dies gilt speziell für Patente zur Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken. Der Inhalt der entsprechenden Regelung sei nicht eindeutig, so der BGH. Es gehe zum Beispiel um die Frage, wie die Richtlinie den Begriff «menschliche Embryonen» definiere.