Missbrauchsverdacht: Bistum Regensburg in der Kritik

Wiederholungstäter im Beichtstuhl

Das Bistum Regensburg sieht sich anhaltender Kritik an seinem Vorgehen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen den Pfarrer von Riekofen ausgesetzt. Ein einschlägig vorbestrafter Pfarrer war erneut in der Jugendarbeit eingesetzt und anscheinend rückfällig geworden. Das Bistum weist die Kritik zurück. Die Personalentscheidung von 2004 habe sich auf ein psychologisches Gutachten gestützt, das eine "pädophile Fixierung" ausschloss, so das Ordinariat. Gerhard Schichel vom Bayrischen Rundfunk erläutert die Hintergründe.

 (DR)

Das Bistum wies darauf hin, dass der Pfarrer während seiner Bewährungszeit zur Seelsorge in einem Altenheim in Sünching eingesetzt war. Vonseiten des Bistums habe es damals keinerlei Beauftragung zu Aushilfseinsätzen in der Gemeinde- und Ministrantenarbeit in der Pfarrei Riekofen gegeben.

Das Bistum teile "mit Betroffenheit die Sorge der Eltern in den Pfarreien Riekofen und Schönach um ihre Kinder und das Mitgefühl mit den möglichen Opfern unter ihnen." und brachte sein tiefstes Bedauern zum Ausdruck. Außerdem wurde die Zusage gegeben, dass den Opfern menschliche, pastorale und therapeutische Hilfe angeboten werde.

Der 39-jährige Pfarrer sitzt in Untersuchungshaft, weil er zwischen 2003 und 2006 mehrmals einen Ministranten sexuell missbraucht haben soll. Bereits 1999 hatte der Geistliche zwei neun und zwölf Jahre alte Brüder unsittlich berührt und war dafür zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. 2003 war er als Pfarrer in der Gemeinde Riekofen eingesetzt worden, die Gemeinde wurde über die Vergangenheit des Mannes nicht informiert.

Bischof Gerhard Ludwig Müller will nun selbst am 23. September zur Installation des neuen Pfarrers von Riekofen und Schönach kommen und im Vorfeld die beiden Pfarrgemeinderatssprecher zum persönlichen Gespräch treffen. Zudem soll ein Gespräch des Bischofs mit den beiden Bürgermeistern als Vertreter der politischen Gemeinden im Ordinariat stattfinden.

Leitlinien  der Bischofskonferenz missachtet?
Die deutschen Bischöfe hatten bereits 2002 Leitlinien zum "Vorgehen
bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der katholischen
Kirche" vereinbart. Ziel damals: Ein besserer Opferschutz. Vorgesehen waren zentrale Anlaufstellen auf Bistumsebene, Hilfen für Opfer und Täter sowie
Maßnahmen zur Vorbeugung. Zudem regeln die Leitlinien eine erste
Prüfung und Beurteilung von Missbrauchsfällen, eine kirchliche
Voruntersuchung, die Information der Glaubenskongregation in Rom
und die Zusammenarbeit mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Kritiker des Regensburger Bischofs werfen ihm nun vor, gegen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz verstoßen zu haben. Inbesondere Punkt 12. sei nicht nachgekommen worden, der da lautet: "Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen." Zudem habe der Bischof gegen Punkt 15 verstoßen: "Für den Fall einer Versetzung oder bei Verlegung des Wohnsitzes von Geistlichen, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, wird der neue Dienstgeber oder kirchliche Obere, in dessen Bereich er sich künftig aufhält, über die besondere Problematik in Kenntnis gesetzt. Auch Punkt 13 ("Eine angemessene Information der Öffentlichkeit wird gewährleistet") sei nicht befolgt worden, so die Vorwürfe.