CDU-Politiker fordert Verbot von Spätabtreibungen - Gesundheitsminister beschließen Beratungspflicht

Paragraf 218 auf dem Prüfstand

Der Behindertenbeauftragte der Union, Hubert Hüppe (CDU), fordert ein Verbot von Spätabtreibungen, wenn bei der Pränataldiagnostik eine Behinderung des Kindes festgestellt wird. Hüppe sprach sich dafür aus, den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs entsprechend zu ändern. Spätabtreibungen sollten nur noch bei einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter erlaubt sein. Derweil haben die Gesundheitsminister der Länder eine bessere Beratung für schwangere Frauen und ihre Partner bei der Pränataldiagnostik beschlossen.

 (DR)

Die Gesundheitsminister der Länder haben eine bessere Beratung für schwangere Frauen und ihre Partner bei der Pränataldiagnostik beschlossen. Ziel sei eine stärkere Verzahnung von ärztlicher und psychosozialer Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen, erklärten die Minister am Donnerstag in Ulm zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz.
Schon vor der Inanspruchnahme pränataler Diagnostik sollten die Betroffenen mit einer "frühzeitigen Schwangereninformation" in die Lage versetzt werden, sich mit den möglichen Konsequenzen der Pränataldiagnostik auseinander zu setzen, hieß es. Sie sollten sich bewusst für oder gegen entsprechende Untersuchungen entscheiden können.

Auch nach der Diagnostik sollte vor einer Entscheidung über einen möglichen Abbruch der Schwangerschaft eine qualifizierte psychosoziale Beratung mit ausreichender Bedenkzeit stattfinden. Die Minister appellierten an die ärztliche Selbstverwaltung, die einschlägigen berufsrechtlichen Verhaltensrichtlinien zu überarbeiten. An eine Änderung der geltenden gesetzlichen Regelung sei in diesem Kontext derzeit nicht gedacht, sagte die Vorsitzende der Konferenz, die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU)


Hüppe: Gravierende Fehlentwicklungen in der aktuellen Praxis
Der Bundestagsabgeordnete und Behindertenbeauftragte Hüppe hatte am Mittwoch eine solche Pflichtberatung gefordert, um Mütter und Väter vor und nach der Pränataldiagnostik über die Untersuchungen und die Befunde aufzuklären. Dabei müsse auch auf die Freiwilligkeit der Untersuchung hingewiesen werden. Hüppe kritisierte gravierende Fehlentwicklungen in der aktuellen Praxis. Viele Mütter wüssten noch nicht einmal, auf welche Krankheiten ihr ungeborenes Kind getestet werde. Bei einem kritischen Befund komme es dann oft zu einem "Automatismus" mit Spätabtreibung, weil die Mütter nicht ausreichend über die festgestellten Erkrankungen aufgeklärt würden. Die Pränatale Diagnostik sei so zu einer Selektionsmedizin geworden.

Hüppe zufolge erwägt die Union, einen neuen Antrag zu Spätabtreibungen in den Bundestag einzubringen, nachdem in der vergangenen Legislaturperiode Anträge der CDU/CSU zum Paragrafen 218 ohne Ergebnis geblieben waren. Er verwies auf das Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. "Wenn wir Behinderte schützen wollen, müssen wir solche Spätabtreibungen verbieten", fügte der Behindertenbeauftragte hinzu. Nach seiner Einschätzung gibt es eine hohe Dunkelziffer bei Spätabtreibungen.

Gesetzliche Vorgaben - Der Paragraph 218a
Spätabtreibungen sind nach der medizinischen Indikation zulässig, wenn das Leben der Mutter bedroht ist oder ihre Gesundheit durch eine erwartete Behinderung des Kindes schwerwiegend beeinträchtigt wird. Nach offiziellen Angaben gab es 2005
bundesweit 171 Spätabtreibungen. Viele Beobachter gehen aber von
einer Dunkelziffer aus.

Die Union will im Paragrafen 218a StGB klarstellen, dass eine Behinderung allein kein Grund für eine Spätabtreibung sein darf und will eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose und dem Abbruch. Außerdem streben CDU und CSU eine
Beratungspflicht bei vorgeburtlichen Diagnosen an.