Militärseelsorge

Soldaten der Bundeswehr / © Daniel Reinhardt (dpa)
Soldaten der Bundeswehr / © Daniel Reinhardt ( dpa )

Nach dem Soldatengesetz hat jeder Soldat und jede Soldatin Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung.

Bislang leisten in der Bundeswehr die evangelische und die katholische Kirche sowie die jüdische Gemeinschaft eine vertraglich vereinbarte Militärseelsorge für die Soldaten und deren Angehörige.

Militärseelsorger beraten zudem zu ethischen Fragen und leiten vielerorts den sogenannten lebenskundlichen Unterricht, der die Soldaten dazu befähigen soll, verantwortungsbewusst und moralisch zu handeln. Auch begleiten die Geistlichen Angehörige von Soldaten im Auslandseinsatz. Zudem organisiert die Militärseelsorge Betreuungsangebote für die Familien von Angehörigen der Bundeswehr.

Die Militärseelsorge wird vom Staat finanziert und organisiert, die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind für die Inhalte verantwortlich und stellen auch die Seelsorger. Im Einsatz tragen die Geistlichen militärische Schutzkleidung, mit einem religiösen Symbol wie dem Kreuz statt eines Dienstgradabzeichens. Völkerrechtlich gelten sie als Zivilisten.

Derzeit gibt es etwa 100 evangelische und 80 katholische Militärpfarrämter. Je ein evangelischer und ein katholischer Militärbischof leiten die Seelsorge. Die Bischöfe stehen in keinem Dienstverhältnis zum Staat. Auf jüdischer Seite gibt es eine ähnliche Struktur mit einem Militärbundesrabbiner und zunächst bis zu zehn Militärrabbinern. Auch die Einführung einer muslimischen Militärseelsorge ist im Gespräch. (kna/24.01.2023)