Entmündigt und entwürdigt – Das Betreuungsrecht muß dringend reformiert und gestaltet werden

Entmündigung und Bevormundung von Menschen mit Behinderung soll es in Deutschland seit 1992 nicht mehr geben - auf dem Papier! Rechtliche Betreuung unterstützt Menschen mit dem Ziel, ihre Selbstbestimmung und ihre Rechte zu verwirklichen. Dies gelingt aber nur, wenn die Praxis von Entmündigung und Vormundschaft aus den Köpfen von Bürokraten aber auch Betreuenden endgültig verschwinden.