Ein Interview mit Weihbischof Anton Losinger (Bistum Augsburg): Die Regelung ist der Situation der Patienten nicht angemessen

Die Regelung ist der Situation der Patienten nicht angemessen

Die jahrelange Kontroverse um Patientenverfügungen hat ein Ende. Der Bundesrat ließ am Freitag ein Gesetz passieren, wonach der Patientenwille künftig oberste Priorität hat. Dies gilt unabhängig von Art und Stadium der Krankheit - also auch dann, wenn die Krankheit nicht zwingend zum Tod führt. Die Verfügung ist jederzeit formlos widerrufbar. Die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert die Regelung. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger bezieht Stellung.