Ein Interview mit Dr. Gerd Hankel, Hamburger Institut für Sozialforschung: Völkerrechtliche Frage

Völkerrechtliche Frage

Bis zu 1,5 Millionen Tote gab es beim Massaker und der Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus dem Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg. Über die Frage, ob diese Taten als Genozid, als Völkermord einzustufen sind, gibt es auch nach 97 Jahren noch keine Einigkeit.

Dr. Gerd Hankel ist Völkerrechtler und arbeitet beim Hamburger Institut für Sozialforschung.

domradio.de: Hallo, Herr Hankel.

Dr. Hankel: Guten Morgen.

domradio.de: Wenn man über die Anerkennung dieser Taten als Völkermord spricht, dann muss man natürlich über die Rolle der Türkei sprechen.  Dort werden die Ereignisse nicht als Genozid anerkannt. Wie kann man das beurteilen?

Dr. Hankel: Das hat rein politische Gründe. Man sagt, man sei damals im Krieg gewesen. Die Armenier hätten über große Sympathien für den Kriegsfeind, für Russland, gehabt und die Deportation sei eine Kriegsnotwendigkeit gewesen. Es seien auch mitnichten 1,5 Millionen Menschen umgekommen, sondern mehrere Hunderttausend.

Und es sei keine Absicht dahinter gewesen, sondern das sei einfach passiert. Und allenfalls ein Kriegsverbrechen, keinesfalls zu versehen mit dem absoluten Unwerturteil, den der Begriff Völkermord darstellt.

domradio.de: International gibt es seit Anfang der 1950er Jahre die sogenannte Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Nur 22 Staaten haben das Massaker an den Armeniern entsprechend dieser Konvention anerkannt. Das klingt erst mal sehr wenig.

Dr. Hankel: Ja, das sind auch sehr wenige.  Und es ist nur dadurch zu erklären, dass diese Frage extrem politisiert ist. Die Türkei übt auf alle Staaten, die geneigt sind den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, einen immensen politischen Druck aus und die meisten Staaten weichen diesem Druck aus. Dann kommt noch hinzu, dass auch in der Geschichte vieler anderer Staaten, die diesen Völkermord unter Umständen anerkennen könnten, ebenfalls es genügend Beispiele gibt für Völkermordähnliche oder tatsächliche Völkermord-Handlungen. Denken wir an Frankreich in Algerien. Denken wir an Großbritannien und die britischen Kolonien. Denken wir an die USA und die US-amerikanischen Ureinwohner und viele andere Beispiele mehr.

domradio.de: Heißt das, wenn die Türkei diesen politischen Druck ausübt auf die Staaten, die sich mit diesem Thema befassen, dass die Staaten, die ausdrücklich nicht von Völkermord sprechen, dass da politische Gründe dahinter stecken, oder gibt es da auch juristische Überlegungen?

Dr. Hankel: Juristische Überlegungen könnte es nicht geben. Die Völkermord Konvention galt ja 1915/16 noch nicht. Da gab es sie noch gar nicht. Man hat seinerzeit diese Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet. Sie im Rückblick unter Anwendung der Pensionen oder Kriterien, wie sie in der Konvention niedergelegt sind, als Völkermord zu bezeichnen, wäre ohne weiteres möglich. Dort spricht man von einer nationalen oder ethnischen Gruppe. Das passt ohne weiteres auf die armenische Bevölkerung im Osmanischen Reich. Das könnte man machen, also es sind kurzum rein politische Gründe, die dagegen sprechen.

domradio.de: Sind es auch politische Gründe, die Deutschland noch immer nicht zu den 22 Staaten zählt, die den Völkermord anerkannt haben?

Dr. Hankel: Ich bin davon überzeugt, dass es rein politische Gründe sind. Wir haben hier in Deutschland eine große Bevölkerungsgruppe, die aus der Türkei. Stammt die Verbindungen zur Türkei? Waren im Ersten Weltkrieg ja schon sehr eng. Wir waren verbündet im Krieg, Deutschland hat den Völkermord an den Armeniern mitbekommen, über Gesandte über über Militärs, die im Osmanischen Reich aktiv waren, die auch das nach Berlin gemeldet haben. Man hat das sehr wohl mitbekommen, hat das nicht zur Kenntnis nehmen wollen und Deutschland tut sich da sehr, sehr schwer und ich bin sicher und weiß das auch aus eigener Erfahrung, dass die Wogen sehr, sehr hoch schlagen würden, wenn Deutschland unmissverständlich sagen würde. Das, was dort geschehen ist 1915 16 war ein Völker.

domradio.de: Sehr hoch geschlagen sind die Wogen ja auch Anfang des Jahres bzw Ende des letzten Jahres, als in Frankreich es um einen um ein Gesetz ging, was im französischen Senat zur Abstimmung stand. Dass eben die Leugnung dieses Massakers als Völkermord unter Strafe stellen sollte. Wie sehen Sie das?

Dr. Hankel: Ich sehe das kritisch, das ist der zweite Versuch, es gab schon einmal einen ersten Gesetzentwurf in Frankreich. 6 jetzt den zweiten man sagt hier auch es Sarkozy oder? Die französische Politik habe damit den Hintergedanken verfolgt, die armenisch stämmige Wählerschaft für den Präsidenten zu mobilisieren. Ich halte die Idee, Gerichte über historische Entwicklungen oder historische Wahrheiten etablieren zu lassen, für völlig verfehlt. Es kann nicht sein, dass 23 Richter darüber entscheiden, ob das, was dort geschehen ist, ein Völkermord gewesen ist oder nicht. Das sollten, sollte man Juristen, Historikern, Politologen und auch den Politikern überlassen. Über Gespräche zwischen den verschiedenen Seiten um so im Laufe der Zeit halt sich dieser historischen Wahrheit anzunähern, aber keinesfalls den Gerichten.

domradio.de: Aber wie kann man im Umkehrschluss beurteilen, dass das eben die Türkei, bevor es, egal ob es nun zu einer Entscheidung verfassungswidrig oder eben nicht kommt, dass eben die Türkei vorher diplomatischen und politischen Druck ausgeübt hat? Wie kann man das verstehen?

Dr. Hankel: Ja, das kann man so verstehen, dass der Völkermord heute als ganz allgemein in Anknüpfung an den Holocaust als das Verbrechen aller. Gilt als Crime of Crimes und nun eines Völkermords beschuldigt zu werden, ist in der internationalen Politik ein absolutes Unwerturteil und dieses Unwerturteil will die Türkei aus aus ihrer Sicht nachvollziehbaren Gründen nicht annehmen. Und das erklärt diesen Wahnsinnigen und diesen massiven Druck, den sie ausüben, um zu verhindern, dass man ihnen oder der Türkei Völkermord vorwirft.

domradio.de: Würden Sie denn trotzdem sagen, dass man auf jeden Fall von Völkermord sprechen muss in diesem Fall?

Dr. Hankel: In diesem Fall kann man, wenn man die verschiedenen Befehle und deportations Befehle sieht und wenn man dann schaut, wie die Absicht dahinter war, dass man genau wusste, was man tat, dass es geplant war, dann kann man von einem Völkermord sprechen. Ja.

domradio.de: Der Völkerrechtler Dr Gerd Hanke vom Hamburger Institut für Sozialforschung war das mit ihm habe ich über völkerrechtliche Fragen rund um die Morde an den Armeniern im Ersten Weltkrieg gesprochen. Vielen Dank, Herr Dr Hankel. 

Dr. Hankel: Nichts zu danken.