Ein Interview mit Diakon Jens Meyer-Prystav

Wie ein Verhör

Vor 60 Jahren beschloss der Bundestag, dass jeder einen Ersatzdienst leisten musste, der den Kriegsdienst mit der Waffe verweigerte. Für diesen Ersatzdienst war außerdem das Absolvieren eines sogenannten Gewissenstests nötig.

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