Zwischenbilanz zur Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche

Uneinig über Entscheidungsfreiheit

In 20 der 27 deutschen Bistümern gibt es inzwischen Unabhängige Kommissionen zur Aufarbeitung von Missbrauch. Während die Bischöfe die freiwilligen Anerkennungsverfahren verteidigen, sprechen Betroffene von einem Minimalkonsens.

Im kirchlichen Anerkennungsverfahren für Betroffene von sexuellem Missbrauch herrscht weiterhin Uneinigkeit  / © chayanuphol (shutterstock)
Im kirchlichen Anerkennungsverfahren für Betroffene von sexuellem Missbrauch herrscht weiterhin Uneinigkeit / © chayanuphol ( shutterstock )

Wie der Aachener Bischof Helmut Dieser am Freitag auf der Vollversammlung des Synodalen Weges in Frankfurt ankündigte, sollen insgesamt 24 Kommissionen eingerichtet werden. Die Differenz zur Zahl der Bistümer rühre daher, dass es in wenigen Fällen Kooperationen über die jeweiligen Bistumsgrenzen gebe, erläuterte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz.

Bischof Helmut Dieser / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Helmut Dieser / © Harald Oppitz ( KNA )

Freiwillige Anerkennung kirchliches Alleinstellungsmerkmal?

Zugleich verteidigte Dieser das freiwillige Anerkennungsverfahren für Betroffene von sexuellem Missbrauch. "Damit ermöglichen wir in unserer Kirche auch den Betroffenen individuelle Anerkennung, in deren Fällen Täter verstorben und oder Taten verjährt sind oder der Rechtsweg mit zu hohen Belastungen verbunden wäre." Der Bischof sprach von einem kirchlichen Alleinstellungsmerkmal, "das so angelegt ist, dass es Betroffenen zugutekommen kann". Dem trügen auch Neuregelungen der Arbeit der zuständigen Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA Rechnung.

Johannes Norpoth, Sprecher des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz / © Ingo Brüggenjürgen (DR)
Johannes Norpoth, Sprecher des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz / © Ingo Brüggenjürgen ( DR )

Der Sprecher des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, sagte, dass die aktuelle Verfahrensform für die UKA in gemeinsamer Abstimmung "auch mit dem Betroffenenbeirat" umgesetzt worden sei. "Aber zur Wahrheit gehört hier nun einmal auch, dass die nun umgesetzte Veränderung einen Minimalkonsens darstellt: Die UKA braucht auch weiterhin nicht ihre Entscheidungen begründen - und das ist auch weiterhin schlecht."

Neu eingerichtete Gremien

Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger erläuterte vor den Synodalen die neuen Strukturen bei der Missbrauchsaufarbeitung, die ab 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen. Wesentliche Gremien seien dabei neben dem Betroffenenbeirat die neu eingerichtete bischöfliche Fachgruppe sowie ein ebenfalls neuer externer Expertenrat.

Burger nahm überdies Stellung zu Kritik aus der Politik, die Kirche sei nicht in der Lage, selbstständig den Missbrauchsskandal aufzuarbeiten. Er wünsche sich, dass dann auch Alternativen benannt würden. Burger unterstrich die Gesprächsbereitschaft der Bischöfe: "Wir wollen diesem Themenfeld auf den Grund gehen."

Kirche will Missbrauchsfälle auch mit Politik aufarbeiten

Die katholische Kirche in Deutschland will ihre Missbrauchsaufarbeitung verbessern - auch mit Hilfe der Politik. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Helmut Dieser, warb für eine politische Beteiligung am geplanten Expertenrat. Auch eine Mitwirkung von Vertretern von Parteien oder Parlamenten sei denkbar: "Wir haben da keine Ablehnung, sondern wir sind offen dafür, darüber genau nachzudenken."

Symbolbild Missbrauch in der Kirche / © udra11 (shutterstock)
Symbolbild Missbrauch in der Kirche / © udra11 ( shutterstock )
Quelle:
KNA