Zwei afrikanische Kardinäle sind 2024 vom Vatikan verjüngt worden. Hintergrund war, dass beide, gebürtig noch im kolonialen Afrika, keine Geburtsurkunden besitzen.
Beide befanden sich nach ihrem angenommenen Alter bald jenseits jener Altersgrenze von 80 Jahren, die sie zur Papstwahl berechtigte.
Änderung des Päpstlichen Jahrbuchs
In der Ausgabe des Päpstlichen Jahrbuchs (Annuario Pontificio) für 2024 wurde der Eintrag für Philippe Ouédraogo, emeritierter Erzbischof von Ouagadoudou, der Hauptstadt von Burkina Faso in Westafrika, vom 4. Januar 1945 auf den 31. Dezember 1945 geändert; der von John Njue, emeritierter Erzbischof von Nairobi in Kenia, von "1944" auf den 1. Januar 1946.
Nach dieser Rechnung waren dann beide zur Papstwahl noch 79 Jahre alt und also mögliche Teilnehmer am Konklave. Allerdings blieb der Kenianer Njue am Ende fern, nach offiziellen Angaben krankheitsbedingt.
Mit Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren zum Jahreswechsel scheiden Ouédraogo und Njue nun aus dem Kreis der Papstwähler aus. Damit sind künftig noch 123 der 245 Kardinäle der Weltkirche in einem möglichen Konklave stimmberechtigt.