Zum Umgang mit den Missbrauchsfällen 2010 bis 2018

Der Fall Peter R.

Das Erzbistum Berlin hat am 21. Dezember bekanntgegeben, dass ein Urteil gegen den pensionierten Priester wegen sexuellen Missbrauchs ergangen ist. Die Katholische Nachrichten-Agentur nennt Daten zum Fall Peter R.

Das Canisius-Kolleg in Berlin / © Christoph Scholz (KNA)
Das Canisius-Kolleg in Berlin / © Christoph Scholz ( KNA )

Januar 2010: Der Priester Peter R. wird als einer der beiden Hauptverdächtigen im Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg bekannt. R. hatte von 1972 bis 1981 an dem Jesuitengymnasium unterrichtet. Ab 1982 war er Seelsorger im Bistum Hildesheim und wurde weiterer sexueller Übergriffe beschuldigt. Seit 2003 ist er im Ruhestand und wohnt in Berlin.

Februar 2010: Der damalige Hildesheimer Bischof Norbert Trelle bittet in einem öffentlichen Aufruf Opfer von Peter R., sich beim Bistum zu melden.

März 2010: Ein 14-jähriges Mädchen aus Hildesheim wendet sich an das Bistum Hildesheim und sagt aus, Peter R. habe sie 2006 in Berlin sexuell belästigt. Das Gespräch mit dem damaligen Missbrauchsbeauftragten bleibt zunächst ohne Folgen.

November 2010: Das Mädchen wendet sich erneut mit ihren Großeltern an das Bistum; daraufhin gibt die Kirche den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter.

2011: Die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin stellt den Fall gegen Zahlung einer Geldauflage durch R. ein. Später wirft ein Gerichtssprecher der Kirche vor, die Staatsanwaltschaft nicht über die Beschuldigungen von Peter R. am Canisius-Kolleg informiert zu haben.

Januar 2014: Das Kirchengericht Berlin verurteilt Peter R. im Fall des Mädchens zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro und suspendiert ihn vom Priesterdienst.

30. November 2015: Peter R. gibt in einer ARD-Dokumentation zu, das Mädchen 2006 in Berlin missbraucht zu haben.

18. Dezember 2015: Bischof Trelle räumt Fehler im Umgang mit dem Fall des Mädchens ein. Den Vorwurf der Vertuschung weist er zurück.

20. Januar 2016: Das Bistum Hildesheim beschließt, dem Mädchen Geld als Anerkennung des Leids zu zahlen. Die Summe ist nicht bekannt.

27. Januar 2016: Die Mutter des Mädchens äußert in einem Fernsehbeitrag, auch sie sei ab 1993 von Peter R. sexuell belästigt worden. Das Bistum erklärt trotz gegenteiliger Aussagen der Mutter, der Fall sei dort bislang nicht bekannt gewesen.

August 2016: Das Bistum Hildesheim beauftragt das unabhängige Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in München mit der Untersuchung der Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Bischof Heinrich Maria Janssen und Peter R.

April 2017: Das Kirchengericht im Erzbistum Berlin leitet ein Verfahren gegen Peter R. wegen seiner Taten am Berliner Canisius-Kolleg ein. Es ruft Opfer auf, sich zu melden.

16. Oktober 2017: Die Forscher des IPP stellen die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vor. Ihr Gutachten wirft dem Bistum Hildesheim Versäumnisse im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen vor.

15. Oktober 2018: Eine ARD-Dokumentation berichtet von einem katholischen Sozialzentrum in Chile, in dem Peter R. häufig zu Gast war. Von dort hatten immer wieder Jugendliche ihn in Deutschland besucht. Mehrere von ihnen berichten von weiteren Übergriffen.

16. Oktober 2018: Die Missbrauchsvorwürfe gegen Peter R. beschäftigen nach Angaben des Erzbistums Berlin weiterhin dessen Kirchengericht. Zusätzlich zu den bekannten Anschuldigungen hätten weitere Betroffene angekündigt, sich äußern zu wollen.

18. Oktober 2018: Der neue Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer wirft dem früheren Bischof Josef Homeyer im Fall Peter R. Versagen vor. Die damalige Bistumsleitung habe "fürchterliche Dinge zugedeckt, und das ist eine Katastrophe".

21. Dezember 2018: Es wird bekannt, dass das Berliner Kirchengericht ein Urteil gegen Peter R. gefällt hat. Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von zwei Wochen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann Berufung einlegen. Der Vatikan muss dem Urteil zustimmen.


Quelle:
KNA