Gehorsam als Stütze des katholischen Systems?

Zentrale Kategorie im Kirchenrecht

Nach den Worten des Bonner Kirchenrechtlers Norbert Lüdecke ist Gehorsam eine Stütze des katholischen Systems. Er sieht in dem Gehorsam deswegen auch eine zentrale Kategorie im Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici.

Codex Iuris Canonici / © Harald Oppitz (KNA)
Codex Iuris Canonici / © Harald Oppitz ( KNA )

Das sagte Lüdecke am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

Gehorsam als erste Klerikerpflicht

Im Codex Iuris Canonici, dem Gesetzbuch der Kirche, halte der Canon 212 für alle Katholiken fest: "Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewusstsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen."

Katholische Geistliche versprechen vor dem Empfang jeder Weihstufe, ihrem Diözesanbischof zu gehorchen, wie Lüdecke weiter erläuterte. Mit der Weihe gelte für sie gemäß Canon 273 der Gehorsam gegenüber dem Papst und ihrem Bischof als erste Klerikerpflicht. "Nur wenn ein Priester sich in auch dieser Hinsicht bewährt hat, kommt er als Bischof infrage", betonte der Kirchenrechtler. Sicherheitshalber müsse der Diözesanbischof vor Antritt seines Amtes zusätzlich einen speziellen Treueeid ablegen, "in dem er sich noch einmal explizit mit der Lehre, den kirchlichen Gesetzen und dem Leitungsamt des Papstes identifiziert".

Reaktion Kardinal Marx auf Papstschreiben

Lüdecke äußerte sich mit Blick auf den Briefwechsel zwischen dem Münchner Kardinal Reinhard Marx und Papst Franziskus. Der Papst hatte in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Schreiben das Rücktrittsgesuch von Marx abgelehnt. Der Kardinal erklärte dazu: "Im Gehorsam akzeptiere ich seine Entscheidung, so wie ich es ihm versprochen habe."

Damit folge Marx seinen rechtlichen und eidlichen Verpflichtungen, sagte Lüdecke. Sich konsequent zu verweigern, wäre strafbarer Ungehorsam nach Canon 1371, Paragraph 1. Es läge dann beim Papst, ihn strafweise aus dem Amt zu nehmen oder andere Rechtsbeschränkungen aufzuerlegen. Für andere Ämter käme Marx in diesem Fall jedenfalls nicht mehr in Frage.


Quelle:
KNA