Woelki wartet bei Segen für homosexuelle Paare Weltsynode ab

Voraussichtlich Thema im Herbst

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sein Nein zu Segensfeiern für homosexuelle Paare verteidigt. Zugleich bekundete er Verständnis für gleichgeschlechtliche Paare, die den tiefen Wunsch nach einem kirchlichen Segen verspüren.

Rainer Maria Kardinal Woelki / © Marius Becker (dpa)
Rainer Maria Kardinal Woelki / © Marius Becker ( dpa )

Kardinal Woelki sehe aber, dass es sich um eine zunächst auf weltkirchlicher Ebene zu klärende Frage handele, erklärte das Erzbistum Köln am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Laut Vorbereitungsdokument zur Vollversammlung der Weltsynode im Herbst in Rom werde das Thema dort beratschlagt. "Der Erzbischof hat bereits deutlich gemacht, dass das Erzbistum Köln - sollte die Weltkirche eine andere Haltung annehmen - dem natürlich folgen würde."

Verbot ausgesprochen

Woelki äußerte sich zu der Ankündigung einer Initiative in Mettmann und Wülfrath, entgegen einem Verbot Woelkis am 10. September einen weiteren "Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare" anzubieten. Nach einem ersten Gottesdienst dieser Art im März hatte der dortige Pfarrer Herbert Ullmann eine Art Abmahnung erhalten mit dem Verbot, eine solche Feier zu wiederholen. Er will sich an das Verbot halten. "Sonst riskiere ich meine Existenz", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Zu dem Gottesdienst lädt die "AG Regenbogenkirche für alle" in die evangelische "Kulturkirche" in Wülfrath ein.

Segnungsgottesdienst vor dem Kölner Dom geplant

Als Reaktion auf das Verbot ist für den 20. September noch ein weiterer Segnungsgottesdienst vor dem Kölner Dom geplant. Nach geltender Lehre ist es katholischen Priestern nicht erlaubt, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, die um eine religiöse Anerkennung ihrer Verbindung bitten.

Beim Synodalen Weg zur Zukunft der Kirche in Deutschland hatten die Teilnehmer mehrheitlich für die Möglichkeit von Segensfeiern für homosexuelle Paare gestimmt. Woelki enthielt sich damals der Stimme.

Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare im Kirchenrecht

"Ein Bischof, der das päpstliche Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ignoriert und ihm zuwiderhandelt, zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, d.h. sie tritt, sobald ein Bischof sich öffentlich zugunsten einer Segnung homosexueller Verbindungen einsetzt, durch diese Tat selbst ein", sagte der Kirchenrechtler Gero Weishaupt dem österreichischen Internetportal kath.net. Sobald der Papst dies per Dekret feststelle, sei die Exkommunikation auch rechtlich wirksam.

Gleichgeschlechtliche Segnung / © Alejandro Principato (shutterstock)
Gleichgeschlechtliche Segnung / © Alejandro Principato ( shutterstock )
Quelle:
KNA