Die weltlichen Herrscher waren es. Eigenkirchen kommen aus dem Frühmittelalter. Ihre Hochzeit war im 9./10. Jahrhundert. Meistens haben adlige Laien, also Grafen, Herzöge bis hin zum König sie auf ihrem Grund errichten lassen. Es gab aber auch Geistliche, die eine eigene Kirche besaßen. Der Herr einer Eigenkirche hatte das Recht der Investitur, also den Pfarrer ein- bzw. abzusetzen, der jeweilige Bischof, in dessen Bistum die Eigenkirche lag, durfte sich da nicht einmischen.
Was die weltlichen Herrn mit ihrer Eigenkirche wollten
Seelenheil, Geld und Einfluss haben sie sich von ihrer Eigenkirche erwartet. Als Gegenleistung für den Erhalt der Kirche wurden der Eigenkirchenherr und seine Angehörigen in die Gebete einbezogen. Die Eigenkirchen warfen aber auch, ganz weltlich gesehen, nicht unerhebliche Erträge ab, wie zum Beispiel den Kirchenzehnt. Hinzu kam, dass die weltlichen Herrscher den Einfluss der Amtskirche so auf ihrem Grund ein Stück weit zurückdrängten.
Das brachte natürlich Spannungen. Es führte zum Investiturstreit zwischen den weltlichen Herrschern und der Amtskirche. Die Schlichtung erfolgte dann mit dem Wormser Konkordat 1122. Danach gab es kein Eigenkirchenrecht mehr, nur noch das Patronatsrecht, bedeutet:
Patronatsrecht löst Eigenkirchenrecht ab
Den Grundherren wurde das Vorschlagsrecht des zu bestellenden Geistlichen eingeräumt, das Amt verlieh aber ab sofort der Bischof. Der Patron hatte in manchen Patronatskirchen das Recht in ihr begraben zu werden. Er und seine Angehörigen wurden und werden auch weiter in die Gebete der Gemeinde einbezogen.
Da Patronatskirchen und Eigenkirchen vererbt werden, gibt es sie bis heute. Übrigens auch als königliche Kirchen und Kapellen in Großbritannien, von denen Westminster Abbey am bekanntesten ist.