Weihbischof Bündgens legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Wie geht es jetzt weiter?

Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, den das Amtsgericht Kerpen im Juli gegen ihn verhängt hatte. Das Schreiben von Bündgens Verteidiger ist am Donnerstagnachmittag eingegangen.

Weihbischof em. Johannes Bündgens / © Andreas Schmitter (Bistum Aachen)
Weihbischof em. Johannes Bündgens / © Andreas Schmitter ( Bistum Aachen )

Gerichtssprecher Arndt Lorenz sagte dies der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag. Damit sei der Strafbefehl vorerst nicht rechtskräftig. Bündgens Verteidiger Christof Püschel habe auch mitgeteilt, dass sein Mandant sich bis Mitte September entscheiden wolle, ob der Einspruch wieder zurückgezogen wird. "Er hat sich Zeit verschafft", erklärte Lorenz.

Wegen gesundheitlicher Gründe musste der Gerichtsauftakt um mehrere Monate verschoben worden. Bündgens war seinem Verteidiger zufolge nicht verhandlungsfähig. Der 65-Jährige fehlte auch bei der Verkündigung des Strafbefehls vor Gericht. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, könnte Richter Peter Königsfeld die Verhandlungsfähigkeit des Geistlichen durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.

Geldstrafe und neun Monate auf Bewährung

Am 13. Juli hatte das Amtsgericht Strafbefehl gegen Bündgens wegen Veruntreuung von 128.000 Euro erlassen. Der 65-Jährige erhält demnach eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und muss eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen.

In dem Verfahren geht es um insgesamt 143.000 Euro, die der Weihbischof von einer dementen Bekannten veruntreut haben soll. Die ältere und mittlerweile verstorbene Frau aus Kerpen kannte den Geistlichen schon länger und hatte ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Möglicherweise war sie nicht mehr geschäftsfähig, als Bündgens ihr Geld in mehreren Tranchen auf sein Privatkonto überwies. Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen.

Ein Verfahren wurde eingestellt

Mit Blick auf eine Überweisung von 15.000 Euro stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Ermittler gehen davon aus, dass Bündgens seiner Bekannten diese Summe geliehen hat. Die restlichen 128.000 Euro führten zum Strafbefehl.

Der Weihbischof hatte erklärt, er habe der Frau als Gegenleistung für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Dies sei im Grundbuch nicht vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Seniorin verschlechtert habe. Laut Amtsgericht zahlte Bündgens die Summe in der Zwischenzeit komplett zurück. Wegen gesundheitlicher Gründe war er selbst nicht vor Gericht erschienen.

Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung. Dem Weihbischof könnte auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen.


Quelle:
KNA