Einen festen Glauben zum Beispiel verlangt es von ihm, gute Sitten, Frömmigkeit und Klugheit etwa. Auch muss er seit wenigstens fünf Jahren Priester und mindestens 35 Jahre alt sein. Wie aber wird er gefunden? Hier kommt das 1929 zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossene Preußenkonkordat ins Spiel. Seine Bestimmungen gelten für alle Bistümer im Gebiet des ehemaligen Preußen.
Es sind dies die Erzbistümer Berlin, Köln, Hamburg und Paderborn sowie die Bistümer Aachen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Osnabrück - und eben Trier. Gemäß dem Preußenkonkordat müssen nun die Erzbischöfe und Bischöfe dieser Bistümer und das Trierer Domkapitel dem Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Perisset, Kandidaten für die Marx-Nachfolge vorschlagen. Auch der Nuntius muss Vorschläge unterbreiten. In einem nächsten Schritt gibt der Nuntius eine Empfehlung in Form einer Dreierliste ab. Diese «Terna» schickt er zusammen mit den anderen Vorschlägen zur Bischofskongregation nach Rom.
Dort stellt die Vollversammlung dieser Kongregation aus allen Namen eine Dreierliste zusammen, die eine ganz andere sein kann als die des Nuntius. Die Dreierliste geht dann an Papst Benedikt XVI., der die genannten Namen akzeptieren oder durch andere ersetzen kann. Hat der Papst die Dreierliste endgültig festgelegt, geht sie über den Nuntius an das Trierer Domkapitel. Es wählt aus den drei Kandidaten den neuen Bischof.
Doch damit nicht genug. Das Preußenkonkordat sichert der Politik eine Art Mitwirkung zu. Da das Bistum Trier sich auf rheinland-pfälzisches und saarländisches Gebiet erstreckt, sind zwei Landesregierungen involviert. Werden von deren Seite keine «Bedenken politischer Art» vorgebracht, geht von Trier aus ein Schreiben an den Nuntius mit der Bitte, der Papst möge den vom Domkapitel Gewählten zum Bischof von Trier ernennen. Der Nuntius leitet den Brief umgehend weiter an den Papst. Die Ernennung wird dann in Rom und Trier zeitgleich bekanntgegeben. Nach den jüngsten Erfahrungen mit der Wiederbesetzung vakanter deutscher Bischofsstühle darf damit bis Ende des Jahres gerechnet werden.
Zunächst aber muss das Trierer Domkapitel einen Übergangsverwalter wählen - einen Diözesanadministrator. Dazu muss es innerhalb von acht Tagen, nachdem der Bischofsstuhl vakant geworden ist, zusammenkommen.
Ein Diözesanadministrator hat Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs. Er darf aber keine Entscheidungen grundsätzlicher Art treffen, die den neuen Bischof langfristig binden würden. Sein Amt erlischt mit der Einführung des neuen Bischofs.
Wie das Bistum Trier nach Marx zu einem neuen Bischof kommt
"Gute Sitten"
Am Samstag ist es so weit: Reinhard Marx wird in der bayerischen Landeshauptstadt als Erzbischof von München und Freising eingeführt, und in Trier wird damit sein dortiger bisheriger Bischofsstuhl vakant. Wie aber kommt das Bistum Trier zu einem neuen Bischof? Und was verlangt das katholische Kirchenrecht von einem Kandidaten für das Bischofsamt?
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