Widerstand gegen neues Unterhaltsrecht wächst

Neues Unterhaltsrecht benachteiligt erste Ehefrau

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant Änderungen im Unterhaltsgesetz. Der Gesetzentwurf der Ministerin sieht vor, die Unterhaltsrechte von geschiedenen Ehefrauen in Zukunft zu begrenzen und hinter die der Kinder zurückzustellen. Die geschiedene Ehefrau soll bei der Berechnung auf Rang zwei und damit quasi auf den gleichen rechtlichen Rang wie die neue Partnerin des Mannes gesetzt werden.

 (DR)

Die Union lehnt die Reform jedoch ab. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dieses Gesetz unterschreiben", sagte der stellvertretende Fraktionschef der Union, Wolfgang Bosbach (CDU), dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe). Er argumentierte: "Ehefrauen, die sich bewusst für die Erziehung von Kindern zu Hause entscheiden, dürfen nicht weiter benachteiligt werden". Das sei jedoch die unmittelbare Folge des Gesetzentwurfes der Justizministerin.

Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis kritisierte, der Gesetzentwurf verlange von einer Geschiedenen, ihr Kind notfalls in Fremdbetreuung zu geben, um ihren Unterhalt selbst zu verdienen. Gerade nach einer Scheidung bedürften die Kinder aber der Fürsorge der Mutter. Das Gesetz dürfe auch die Grundlage der Ehe als lebenslange Institution nicht verwässern.

Der Politiker zeigte sich überzeugt, dass die große Koaltion einen Kompromiss findet. Auf das neue Unterhaltsrecht will sie sich bereits in der kommenden Woche endgültig verständigen.

Reform platzen lassen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwägt offenbar, die geplante Reform des Unterhaltsrechts platzen zu lassen. Wie das "Handelsblatt" (Montagausgabe) aus Kreisen der CDU/CSU-Fraktion erfuhr, hat die Ministerin in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner mit dem Scheitern der Reform gedroht, wenn die Union auf ihren Einwänden beharre. Zypries sei nicht bereit, Kompromissangebote zu akzeptieren, hieß es. "Sie sagt, das läuft so, wie sie will, oder gar nicht."
Damit wird immer unwahrscheinlicher, dass das Gesetz, wie von Zypries geplant, zum 1. Juli 2007 in Kraft treten kann.

Nichtverheiratete Mütter bessergestellt
Die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Edith Schwab, befürchtet, dass Alleinerziehende nach dem neuen Unterhaltsrecht weniger Unterhalt zur Verfügung haben werden als bislang. Die einzige Verbesserung, die sie erkennen könne, bestehe darin, dass nichtverheiratete Mütter und Väter, die Kinder betreuen, im Falle einer Trennung besser gestellt würden, sagte Schwab der "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Die Familienrechtlerin kritisierte insbesondere, dass Unterhaltspflichtige in Zukunft 1000 Euro Selbstbehalt hätten, statt bisher 890 Euro. Dies mindere den Anteil, den der betreuende Elternteil bekomme.

Die Bundesvorsitzende, die dem Blatt zufolge selbst als Fachanwältin für Familienrecht arbeitet, sagte, sie befürchte, dass gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Unterhaltszahlern und -empfängern in Zukunft verbissener geführt werden und zwar auch um Kleinstbeträge. "Je kleiner der Kuchen ist, desto größer ist der Streit. Und der Kuchen ist jetzt kleiner", sagte sie.