Voßkuhles Amtszeit als Präsident und Richter hatte am 6. Mai geendet. Harbarth war Ende 2018 zum Verfassungsrichter und Vizepräsidenten gewählt worden. Zuvor war er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion des Bundestags gewesen. Für die Union saß der Katholik seit 2009 im Parlament.
Harbath gilt als wertkonservativ. So stimmte er als Abgeordneter gegen die Ehe für alle und trat dafür ein, den Paragrafen 219a für ein Werbeverbot für Abtreibungen nicht zu verändern.
In vielen Fragen vertrat er einen pragmatischen Ansatz. So suchte er beim Thema Leihmutterschaft nach differenzierten Lösungen, um zumindest die kommerzielle Leihmutterschaft in den Griff zu bekommen. In der Einwanderungsdebatte verteidigte er den Migrationspakt. Der Heidelberger Jurist ist verheiratet und hat drei Kinder.
Je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt
Zudem wählte der Bundesrat Astrid Wallrabenstein einstimmig zur Verfassungsrichterin. Sie hat derzeit eine Professur für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main inne.
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Präsidentenwahl erfolgt im Wechsel durch die beiden Verfassungsorgane. Erforderlich ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit.