Zehn Quadratmeter pro Gottesdienstbesucher in Niedersachsen

Wenig Gesang

Die großen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Niedersachsen haben sich mit Ministerpräsident Stephan Weil auf Bedingungen für öffentliche Gottesdienste geeinigt. So sollen Gläubige jeweils zehn Quadratmeter Platz haben. 

Gottesdienst mit Anwesenheitsliste / © Dominik Wolf (KNA)
Gottesdienst mit Anwesenheitsliste / © Dominik Wolf ( KNA )

Die Zahl der Teilnehmer werde entsprechend der Größe des Raumes begrenzt, erklärte die Landesregierung am Donnerstag in Hannover. Pro Besucher seien mindestens zehn Quadratmeter anzusetzen. Die Plätze sollten möglichst markiert oder die Bestuhlung ausgedünnt werden.

Ausnahmeregelungen vor dem 7. Mai möglich 

Die Videokonferenz mit Weil hatte am Mittwoch stattgefunden. Ministerpräsident Stphan Weil (SPD) einigte sich mit christlichen, jüdischen und muslimischen Vertretern darauf, dass religiöse Zusammenkünfte unter Auflagen ab dem 7. Mai zulässig sind.

Kurz nach dem Gespräch entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass das Land die Zusammenkünfte nicht pauschal verbieten darf. Daher sind laut Landesregierung Gottesdienste unter Sicherheitsmaßnahmen und mit Ausnahmegenehmigungen der Kommunen schon vorher möglich.

Vorerst keinen oder nur wenig Gesang

Der Vereinbarung zufolge wird es in den Feiern vorerst keinen oder nur wenig Gesang geben. Die Gläubigen sollen einen Mund-Nase-Schutz tragen und die Gemeinden regelmäßig Türklinken und Geländer reinigen.

Das Papier empfiehlt zudem Freiluftgottesdienste. Die Öffnung der Gotteshäuser müsse "mit großer Vorsicht und Umsicht geschehen", heißt es.


Quelle:
KNA
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