Experte: Für kleine Kindergärten könnte es kritisch werden

Weiterhin Unterfinanzierung kirchlicher Kitas

Zum 1. August 2020 soll in NRW die Kita-Finanzierung neu geregelt werden. 1,3 Milliarden Euro will das Land investieren. Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Kommunen brachten nun im Landtag ihre Stellungnahmen dazu vor.

Autor/in:
Johannes Nitschmann
Erzieherin mit Kindergartenkindern / © Jan-Philipp Strobel (dpa)
Erzieherin mit Kindergartenkindern / © Jan-Philipp Strobel ( dpa )

Das von der Landesregierung geplante neue Finanzierungssystem für die über 10.600 Kindergärten in Nordrhein-Westfalen wird nach Einschätzung der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen nicht zu einer besseren Betreuungsqualität führen. Auch in Zukunft sei eine ausreichende Finanzierung der Kitas nicht sicher gestellt, erklärte der Münsteraner Caritasdirektor Heinz-Josef Kessmann am Montag bei einer Sachverständigen-Anhörung im Düsseldorfer Landtag.

Bei der Platzausbau-Garantie erschienen die vom Land zugesicherten Investitionskosten zwar als ausreichend, betonte Kessmann. Viele Wohlfahrtsverbände plagten aber Zweifel, ob sie den Betrieb neuer Einrichtungen anschließend ausreichend refinanzieren könnten. Zudem fehlten auf dem Arbeitsmarkt derzeit genügend Fachkräfte. Deshalb gebe es bei Kindergarten-Neubauten womöglich eine größere Zurückhaltung.

Bildungsexperte: Erhöhten Kindpauschalen nicht ausreichend 

Der Bildungsexperte des Katholischen Büros, Ferdinand Claasen, beklagte, dass die vom Land deutlich erhöhten Kindpauschalen für viele Einrichtungen nicht auskömmlich seien. Insbesondere für kleinere Kindergärten könne es "kritisch" werden. Auch in Zukunft seien die Kirchen dringend darauf angewiesen, dass ihr Trägeranteil von den Kommunen mitfinanziert werde. Trotz der Reduzierung dieses Anteils von 12 auf 10,3 Prozent seien katholische und evangelische Kitas kaum in der Lage diesen vollständig zu erbringen. Die von der Landesregierung angestrebte Flexibilisierung der Öffnungszeiten und eine zunehmende Betreuung in Randzeiten werde die Betriebskosten der freien Träger weiter erhöhen.

Die Vertreter der Kirchen und Wohlfahrtsverbände kritisierten bei der Landtagsanhörung, dass die Berechnung der Sachkosten in dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) völlig unzureichend sei. Die Beibehaltung des Kindpauschalen-Systems werde dazu führen, dass

1,3 Milliarden Euro zusätzlich für frühkindliche Bildung

Dagegen warnten die kommunalen Spitzenverbände die Landesregierung davor, den vorliegenden KiBiz-Entwurf noch einmal finanziell nachzubessern oder weitere kostenträchtige Zusagen an die freien Träger zu machen. Dafür gebe es bei den Kommunen gegenwärtig "absolut keine Luft", so der Beigeordnete des NRW-Städtetages, Stefan Hahn, bei der parlamentarischen Anhörung. Mit ihrer hälftigen Beteiligung an der Erhöhung der Kindpauschalen um weitere 750 Millionen Euro seien die Städte und Gemeinden bereits an ihre Grenzen gegangen. Einige Kämmerer hätten bereits erklärt, dass die kommunalen Spitzenverbände bei ihren Zusagen für die künftige Kita-Finanzierung zu weit gegangen seien.

Derzeit berät der Düsseldorfer Landtag über eine umfassende Reformierung des Kindergarten-Finanzierung, die am 1. August 2020 in Kraft treten soll. Insgesamt 1,3 Milliarden Euro will das Land zusätzlich in die frühkindliche Bildung investieren, davon alleine 750 Millionen Euro in die Erhöhung der Kindpauschalen. Der Ausbau der Kitaplätze soll mit 140 Millionen Euro pro Jahr garantiert werden. Nach den Berechnungen der Wohlfahrtsverbände fehlen in dem künftigen Finanzierungssystem allerdings 570 Millionen Euro für Sachmittel.

Die Kirchen befürchten, dass die Kommunen in den nächsten Jahren nicht weiter ihre Trägeranteile mitfinanzieren und Kitas womöglich vermehrt in Eigenregie führen werden. Das rentiere sich zukünftig für Städte und Gemeinden, weil ihr Trägeranteil vom Land deutlich abgesenkt werde. Die Vertreter der Kommunen erklärten, sie wollten an einer pluralen Trägerstruktur bei den Kindergärten unbedingt festhalten. Die Befürchtungen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände wegen einer Aufkündigung der Mitfinanzierung ihres Trägeranteils durch Städte und Gemeinden seien unbegründet.

 


Quelle:
KNA