Weitere Aussage von Kirchenrichter in Missbrauchsprozess

Noch Fragen offen

Die Vernehmung des ehemals hochrangigen Kölner Kirchenrichters Assenmacher im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Köln geht am Donnerstag weiter. Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Ein Justizbeamter erklärt Günter Assenmacher, früherer Kirchenrichter des Erzbistums Köln, den Weg zum Gerichtssaal / © Federico Gambarini (dpa)
Ein Justizbeamter erklärt Günter Assenmacher, früherer Kirchenrichter des Erzbistums Köln, den Weg zum Gerichtssaal / © Federico Gambarini ( dpa )

Der frühere Leiter des katholischen Kirchengerichts soll ab 10.00 Uhr in dem Verfahren gegen den Priester U. (70) erneut als Zeuge aussagen.

Bei seiner ersten Anhörung am 13. Januar hatte Assenmacher jede Zuständigkeit abgestritten. Er habe in der Sache eine "rein beratende" Funktion gehabt. Die Befragung musste unterbrochen werden, weil das Gericht an dem Tag eine weitere Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit anhören wollte. Es handelte sich um eine mutmaßliche Betroffene.

U. ist angeklagt, weil er in den 1990er-Jahren seine drei minderjährigen Nichten zum Teil schwer missbraucht haben soll. Zudem soll er sich 2011 an einem elfjährigen Mädchen vergangen haben. Der Prozess läuft seit Ende November.

Stichwort: Offizial

Der Offizial ist der vom Bischof beauftragte oberste Richter einer Diözese. Er leitet die kirchliche Gerichtsbehörde, das Offizialat. Dieses Gericht entscheidet gemäß dem Kirchenrecht.

Letzteres ist im weltweit gültigen Gesetzbuch "Codex Iuris Canonici" (letzte Fassung von 1983) niedergelegt. Einen Großteil der Arbeit machen Ehenichtigkeits-Prozesse aus. Der Offizial befasst sich ferner mit innerkirchlichen Finanzstreitfällen.

Türschild mit der Aufschrift Bischöfliches Offizialat in Münster / © Julia Steinbrecht (KNA)
Türschild mit der Aufschrift Bischöfliches Offizialat in Münster / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Assenmacher hatte in den Jahren 2010 und 2011 mit dem damaligen Pfarrer U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag. Das Erzbistum Köln beurlaubte U. zunächst. Nachdem die Anzeige allerdings zurückgezogen wurde und die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren einstellte, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten. Das Erzbistum verzichtete auf weitere Maßnahmen und meldete die Vorwürfe auch nicht an den Vatikan.

2018 rollte die Erzdiözese den Fall im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung wieder auf, meldete ihn an die Behörden und untersagte U. die Ausübung priesterlicher Dienste. Schließlich klagte die Staatsanwaltschaft den früheren Pfarrer an.

Ein vom Erzbistum Köln beauftragtes Gutachten wirft Assenmacher vor, im Fall U. eine falsche Rechtsauskunft gegeben zu haben. So hätte das Erzbistum die Anschuldigungen von 2010 an den Vatikan melden müssen. Vergangenen März entband Kardinal Rainer Maria Woelki den langjährigen Kirchenrichter von seinen Aufgaben.

Vergangene Woche hatte das Gericht zudem den Hamburger Erzbischof Stefan Heße (55) vernommen, der 2010 und 2011 als Personalchef im Erzbistum Köln ebenfalls mit U. befasst war. Heße hatte Fehler im Umgang mit dem Fall eingeräumt. Der Prozess, der seit November läuft, soll am 25. Februar enden.

Quelle:
KNA