Weiter Streit zwischen Islamverein und Verfassungsschutz

Der Verein könnte aufgelöst werden

Begleitet von Protest ist am Mittwoch der Prozess zwischen dem Islamischen Zentrum Hamburg und dem Hamburger Verfassungsschutz fortgesetzt worden. Dabei zeigten sich beide Seiten unversöhnlich.

Eingangsschild der Blauen Moschee in Hamburg / © Michael Althaus (KNA)
Eingangsschild der Blauen Moschee in Hamburg / © Michael Althaus ( KNA )

"Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass das Islamische Zentrum Hamburg (Anm. d. Redaktion: IZH) ein verlängerter Arm des iranischen Regimes ist und dessen Positionen teilt", erklärte ein Vertreter des Landesamts für Verfassungsschutz in der Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. Der Verein wolle die Idee der iranischen Revolution nach Europa exportieren.

IZH-Anwalt Sven Krüger warf der Behörde vor, keine Beweise für ihre Behauptung vorzulegen. Das IZH verteidige nicht die Gesellschaftsform im Iran und sei auch nicht mit dem Iran gleichzusetzen.

Proteste gegen die Mullahs

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten knapp 30 Menschen für eine Schließung der vom IZH getragenen Blauen Moschee und skandierten "Mullahs raus". Zwei Aktivisten beschimpften den IZH-Anwalt auf dem Gerichtsflur laut als Terroristen. Die Verhandlung dauerte am Nachmittag noch an. Ein Urteil soll am Mittwoch voraussichtlich nicht mehr fallen.

In dem Verfahren wehren sich das IZH und die ihm verbundene Islamischen Akademie Hamburg gegen eine Einstufung des IZH als islamistische Gruppierung in den Verfassungsschutzberichten für 2018 und 2019. Zudem wollen sie acht Einzelaussagen, in denen es auch um die Nähe des Zentrums zum Iran geht, verbieten lassen. Prozessauftakt war Ende April.

Seit 30 Jahren unter Beobachtung

Das IZH wurde 1953 von iranischen Kaufleuten gegründet. Die kurz darauf errichtete Blaue Moschee ist heute Anlaufpunkt schiitischer Muslime verschiedener Nationalitäten. Der Verein wird seit mehr als 30 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen, was vom IZH zurückgewiesen wird.

Nach Aufkommen der Proteste im Iran im vergangenen Jahr hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des IZH zu prüfen. Bestätigt das Gericht die Aussagen des Verfassungsschutzes, könnte das also die Auflösung des Vereins nach sich ziehen.

Quelle:
KNA