Was sind sichere Herkunftsstaaten?

 (DR)

Was sind sichere Herkunftsstaaten?

Der Begriff sichere Herkunftsstaaten ist seit 1993 Teil des deutschen Asylrechts. Bei den im Paragraf 29 des Asylverfahrensgesetzes aufgelisteten Ländern nimmt der Gesetzgeber an, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt, solange die Betroffenen nicht glaubhaft nachweisen können, dass sie doch verfolgt werden. Die Einstufung ermöglicht den Behörden damit schnellere Verfahren und einfachere Regeln für eine zentrale Unterbringung. Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich jedoch laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die persönliche Anhörung nicht von denen anderer Herkunft.

Welche Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten?

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten verändert sich immer wieder. Zusätzlich aufgenommen wurden in der Vergangenheit alle Staaten der EU, die sechs Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und der Kosovo sowie Ghana und Senegal. Der Bundestag stimmte bereits darüber ab, dass künftig auch die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien, Marokko sowie Georgien in die Liste aufgenommen werden. Die Anerkennungsquote von Menschen, die aus den Staaten kommen, war 2017 extrem niedrig: Marokko 4,1 Prozent, Algerien 2 Prozent, Tunesien 2,7 Prozent und Georgien 0,6 Prozent. Auch wenn vereinzelt gefordert, steht derzeit nicht zur Debatte, ob Afghanistan oder Pakistan auf die Liste aufgenommen werden sollen.

Wie wichtig ist die Zustimmung des Bundesrats?

Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Dazu müssten auch zwei Bundesländer zustimmen, in denen Grüne mitregieren. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Ländervertretung ein entsprechendes Gesetz nicht passieren lassen. Stimmt der Bundesrat nicht zu, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser könnte dann Einigungsvorschläge machen. Wenn es nicht gelingt, sich zu einigen, ist das Gesetz gescheitert. (Rainer Nolte und Birgit Wilke/KNA)