- Förderung privater Pflegezusatzversicherungen: Pflege-Zusatzversicherungen werden ab Januar 2013 mit 60 Euro im Jahr bezuschusst. Der Zuschuss wird direkt an die privaten Krankenkassen überwiesen. Der Versicherte muss eine Prämie von mindestens 20 Euro monatlich zahlen und eine Leistung von mindestens 600 Euro in der Pflegestufe III absichern. Die Wartezeit bis zur ersten Leistung beträgt fünf Jahre. Wie hoch die Prämien sein werden, ist offen. Für den staatlich geförderten Tarif sind Risikoprüfungen nicht erlaubt, damit jeder Bürger eine Versicherung abschließen kann.
- Beitragserhöhung: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen am 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkt auf 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose: 2,3 Prozent). Für die Pflegekassen bedeutet das Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro im Jahr.
- Höhere Leistungen für Demenzkranke: Demenzkranke Menschen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegekasse. In der Pflegestufe 0 bekommen sie 120 Euro Pflegegeld oder 225 Euro für Sachleistungen. Die bisherige Betreuungshilfe von 100 bis 200 Euro bekommen sie weiterhin. In der Pflegestufe I wird das Pflegegeld für die Angehörigen um 70 auf 305 Euro erhöht, in der Pflegestufe II um 85 auf 525 Euro. Die Sachleistungen steigen in der Pflegestufe I um 215 auf 665 Euro, in der Stufe II um 150 auf 1.250 Euro.
- Unterstützung für Angehörige: Das Pflegegeld wird künftig zur Hälfte weitergezahlt, wenn Angehörige eine Auszeit nehmen. Der Pflegebedürftige wird in dieser Zeit stationär im Heim versorgt.
- Zeitkontingente: Pflegende Angehörige können beim Pflegedienst statt der genormten Leistungen wie Waschen oder Anziehen auch Betreuungszeit "kaufen", damit sie den Pflegebedürftigen kurzzeitig allein lassen können. Das soll ihnen die Organisation des Alltags erleichtern.
- Wohngemeinschaften: Alten-WGs erhalten für die gemeinsame Organisation der Pflege pro Person 200 Euro im Monat. Die Gründung neuer Wohngemeinschaften wird mit einem 30-Millionen-Euro-Programm unterstützt. Pro Gruppe gibt es höchstens 10.000 Euro, pro Person 2.500 Euro für Umbaumaßnahmen.
- Begutachtung der Pflegebedürftigkeit: Der Medizinische Dienst soll künftig innerhalb von vier Wochen einen Termin für die Begutachtung anbieten. Sie ist notwendig für die Zuteilung einer Pflegestufe. Die Pflegekassen sollen innerhalb von zwei Wochen Beratungstermine anbieten und für die Beratung auch nach Hause oder ins Heim kommen.
- Ärztliche Versorgung: Zahn-, Allgemein- und Fachärzte bekommen ein Zusatz-Honorar, wenn sie Hausbesuche im Heim machen.
Was sich 2013 ändern soll
Dauerbaustelle Pflegereform
Der Bundestag hat die Pflegereform der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Sie sieht bessere Leistungen für Demenzkranke vor, die durch eine Beitragserhöhung finanziert werden sollen. Mit der Reform wird auch die staatliche Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen eingeführt. Ein Überblick.
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