Was sich 2012 ändert

Hartz IV, Rente, Pflege

Im neuen Jahr kommen auf den Verbraucher einige Änderungen zu. Für Hartz-IV-Empfänger gibt es mehr Geld, die Rentenbeiträge sinken. Dafür kommt die Rente mit 67. domradio.de fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

 (DR)

RENTE:

Rente mit 67: Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente: Wer 1947 geboren wurde und daher 2012 65 wird, muss einen Monat länger arbeiten. Für die folgenden Jahrgänge wird die Altersgrenze zunächst in Ein-Monatsschritten, dann um jeweils zwei Monate erhöht. Wer Jahrgang 1964 und jünger ist, muss bis 67 arbeiten, anderenfalls drohen Abzüge.



Rentenversicherung: Der Beitragssatz sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dadurch nach Angaben der Bundesregierung um insgesamt 2,6 Milliarden Euro entlastet.



GESUNDHEIT UND PFLEGE:

Pflegeversicherung: Für Pflegebedürftige gibt es teilweise mehr Geld. Für die häusliche Pflege steigt der Satz in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1.040 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt bei 1.918 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Sätze in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro, für Härtefälle ebenfalls auf 1.918 Euro.



Gesundheit: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2012 3.825 Euro im Monat beziehungsweise 45.900 Euro im Jahr (2011: 3.712,50 Euro, 44.550 Euro im Jahr). Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 4.237,50 Euro im Monat beziehungsweise 50.850 Euro im Jahr (2011: 4.125 Euro, 49.500 Euro im Jahr).



ARBEIT UND SOZIALES:

Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende erhöht sich ab dem 1. Januar auf 374 Euro. Das sind zehn Euro mehr als 2011. Für in einem Haushalt zusammenlebende Partner steigt der Satz auf je 337 Euro, Kleinkinder bis fünf Jahre erhalten mit 219 Euro vier Euro mehr als bisher. Bei älteren Kindern bleibt der Betrag unverändert.



Mindestlöhne: Erstmals gelten für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche ab 2012 verbindliche gesetzliche Mindestlöhne: 7,01 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie 7,89 Euro für die übrigen Bundesländer. Zum 1. November 2012 steigt der Mindestlohn auf 7,50 Euro bzw. 8,19 Euro.



Gründungszuschuss: Die Änderungen traten bereits am 28. Dezember in Kraft. Danach wird der Zuschuss für Existenzgründer vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt. Er wird nur gewährt, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht. In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich.

Danach kann es für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) 300 Euro monatlich geben.



FAMILIE:

Familienpflegezeit: Mit der Einführung einer Familienpflegezeit ab dem 1. Januar soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert werden. Pflegende Angehörige können demnach über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. In dieser Zeit erhalten Sie eine Lohnaufstockung. Nach der Pflegephase erhalten sie ein abgesenktes Gehalt, bis der Vorschuss ausgeglichen ist.



Kinderschutz: Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll helfen, kleine Kinder besser vor Missbrauch und Vernachlässigung zu bewahren. Unter anderem können sie speziell geschulte Familienhebammen nutzen. Zudem sollen Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Ärzte und Polizei enger zusammenarbeiten. Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Daneben sollen verbindliche Standards für die Kinder- und Jugendhilfe Pflicht werden.