Warum Abschiebung in das Kriegsland Afghanistan möglich ist

"Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit"

Im Allgemeinen dürfen Ausländer in jedes Heimatland außerhalb des Schengen-Raums abgeschoben werden. Es gibt jedoch Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen. Niemand darf abgeschoben werden.

Eine Frau in Landestracht steht zwischen Zelten in einem Flüchtlingscamp für Geflüchtete aus Afghanistan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Eine Frau in Landestracht steht zwischen Zelten in einem Flüchtlingscamp für Geflüchtete aus Afghanistan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Abschiebung sei dann unmöglich, wenn in der Heimat sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner "Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung" bedroht sind oder ihn Folter oder die Todesstrafe erwarten.

Ein Verbot besteht etwa dann, wenn im Herkunftsland laut Aufenthaltsgesetz eine "erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht. 

Laut Bundesregierung ist das jedoch nicht in allen Regionen Afghanistans der Fall. (dpa)