Schritte gegen die künftige Altersarmut werden folglich als Bestandteil eines Deals zwischen CDU, CSU und FDP beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist eher unwahrscheinlich, dass sich die Spitzen der Koalition von den Ergebnissen einer Unions-Arbeitsgruppe leiten lassen, die gegenwärtig unter der Führung des sozialpolitischen Sprechers, Karl Schiewerling (CDU), alle auf dem Tisch liegenden Vorschläge sortiert und nach Gemeinsamkeiten sucht.
Denn seitdem Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Alarm geschlagen und ihre Zuschussrente als die einzige Lösung verkauft hat, gibt es bei Union und FDP etliche Gegen-Vorschläge und einigen Streit. Alle, die weniger als 2.500 Euro brutto verdienen, würden einmal in der Grundsicherung landen, sagt von der Leyen; und vor wenigen Tagen meldet das Statistische Bundesamt, dass immer mehr Rentner auf Grundsicherung angewiesen sind, fast eine halbe Million.
Von der Leyen hat ihre Zuschussrente unterdessen modifiziert, womit sie auf den Arbeitgeberflügel der Union zugegangen ist. Mini-Renten sollen danach nicht mehr pauschal auf 850 Euro im Monat aufgestockt werden, sondern die früheren Verdienste so hochgestuft werden, dass sie zu mehr Rente führen. Die Rente nach Mindesteinkommen ist das von den christlich-demokratischen Arbeitnehmern (CDA) bevorzugte Modell. Es gab sie schon einmal, bis Ende 1991. Nach dem Willen des CDA-Vorsitzenden Karl-Josef Laumann soll sie wiederkommen.
Und die Mütterrenten?
Der wesentliche Unterschied zur Zuschussrente sind die Voraussetzungen. Von der Leyen will 45 Versicherungsjahre, eine zusätzliche Privatvorsorge und eine Bedürftigkeitsprüfung wie bei Hartz-IV-Empfängern zur Bedingung machen und die Zuschussrente im Wesentlichen aus Steuergeldern finanzieren. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten setzt weniger Versicherungsjahre voraus und keine Bedürftigkeitsprüfung, aber eine Einkommensanrechnung. Sie ist näher an der Systematik der Rentenversicherung und weiter weg vom Hartz-IV-System.
Die CDU-Frauen wollen, dass die Kindererziehungszeiten von älteren Müttern, die künftig in Rente gehen, mit drei Jahren genauso angerechnet werden wie die von Frauen mit Kindern, die nach 1992 geboren sind. Bisher bekommen die älteren Mütter nur ein Jahr anerkannt. Es zeichnet sich ab, dass es aber nicht drei, sondern nur zwei Rentenpunkte werden, weil die Aufstockung der Mütter-Renten spätestens im Jahr 2030 sieben Milliarden Euro kosten würde. 2013 würden bei drei Kindererziehungsjahren zunächst 600 Millionen Euro anfallen. Verfechterin der höheren Mütterrenten ist auch die CSU, weil sie für die Zuschussrente wenig übrighat.
Die FDP und eine Gruppe junger Abgeordneter aus beiden Fraktionen schließlich wollen über neue Freibeträge von etwa 100 Euro im Monat erreichen, dass sich private Altersvorsorge für jeden lohnt. Heute ist das nicht so: Wer mit einer Riester-Rente vorgesorgt hat, mit 65 Jahren aber auf Grundsicherung angewiesen ist, weil seine gesetzliche Rente nicht reicht, der sieht von dem Riester-Geld keinen Cent. Alles wird auf die Grundsicherung angerechnet, die den Hartz-IV-Leistungen entspricht. Das wollen Union und FDP gleichermaßen ändern.
Vor dem Koalitions-Deal von Union und FDP
Was liegt auf dem Tisch in Sachen Rente?
Bis Jahresende will die schwarz-gelbe Koalition ihre bisherigen Streitthemen Altersarmut, Betreuungsgeld, Praxisgebühr und steigende Energiepreise abräumen. Am Sonntag sollen die Koalitionsspitzen zusammenkommen. Bestätigt wird der Termin nicht, aber er ist wahrscheinlich.
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