Als marginal mag demjenigen der Unterschied zwischen "Duschen" und "Abspritzen" erscheinen, der sich in einer Situation vollständiger psycho-physischer Angewiesenheit noch nie befunden hat. Doch erleben betroffene Menschen solche Formulierungen, mit denen sie wie eine Sache behandelt werden, als demütigend und erniedrigend wahr. Die 2005 vom Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium herausgegebene Pflegecharta deklariert im Artikel 4, dass jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch ein Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung hat. Heike Baranzke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Gerontologische Pflege an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar, weist darauf hin, dass die Leistung dieser Charta zwar auf allen Ebenen erbracht wird. Es bleibt jedoch immer eine Kluft zwischen der Deklarierung von Rechten auf der einen Seite und ihrer Umsetzung auf der anderen.
Dr. Baranzke hielt ihren Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung "Mensch-Bild-Würde" der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar im April 2019 in der Stadtbibliothek Koblenz.