Befragung von Mitarbeitern zu Missbrauch im Bistum Hildesheim

"Von allen eventuellen Schweigegeboten befreit"

Gut ein Jahr nach dem Start einer unabhängigen Untersuchung zu sexuellem Missbrauch im Bistum Hildesheim sollen nun auch Mitarbeiter befragt werden. Dazu wird ein Fragebogen an rund 5.000 frühere und jetzige Angestellte des Bistums und des Caritasverbandes verschickt.

Hildesheimer Dom / © Emily Wabitsch (dpa)
Hildesheimer Dom / © Emily Wabitsch ( dpa )

Das berichtet die in Hildesheim erscheinende "Kirchenzeitung". Darin würden sie gebeten, eigene Erfahrungen zum Thema sexueller Missbrauch zu schildern, aber auch über Beobachtungen und Gespräche mit Dritten darüber zu berichten.

"Unser Auftrag erschöpft sich nicht in der Ermittlung einzelner Missbrauchstaten", erklärte die Leiterin des Gremiums, die frühere niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). "Wir untersuchen, wie die Rahmenbedingungen kirchlicher Arbeit im Zusammenhang mit kirchlicher Gewalt waren." Mitarbeiter hätten in Teilen aller Wahrscheinlichkeit nach Erfahrungen gesammelt. Bischof Heiner Wilmer habe sie für die Befragung von allen eventuellen Schweigegeboten befreit.

Umgang mit Tätern und Opfern

Wilmer hatte die Expertengruppe im April 2019 eingesetzt. Seither untersucht sie Missbrauchstaten während der von 1957 bis 1982 dauernden Amtszeit des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen (1907-1988). Ihm wird selbst Missbrauch vorgeworfen. Bei ihr hätten sich ungefähr 25 Personen gemeldet, sagte Niewisch-Lennartz. Weitere hätten sich an Wilmer oder andere Ansprechpersonen gewandt. Die Expertin übte Kritik am früheren Umgang des Bistums mit Tätern und Opfern. Die Täter hätten trotz Verurteilung "brüderliche Zuwendung" erfahren, während es bei den Opfern an jeder empathischen Fürsorge gefehlt habe.

Die Studienleiterin kündigte an, dass sich die ursprünglich für Frühjahr 2020 geplante Veröffentlichung des Abschlussberichts wegen der Corona-Pandemie und der nun gestarteten Fragebogen-Aktion voraussichtlich um ein Jahr verzögere. Eine Herausforderung wird ihren Worten nach der Umgang mit den Beschuldigten. Sie seien nicht rechtsstaatlich verurteilt und meist schon gestorben. Im abschließenden Bericht der Expertengruppe würden sie nicht namentlich benannt. "Es steht in der Verantwortung des Bistums, gegebenenfalls Ross und Reiter zu benennen."


Quelle:
KNA