Gerichtliche Auseinandersetzung um religiöses Ritual im Garten beigelegt

Vergleich im Weihrauchstreit

Wann und wie viel Weihrauch dürfen Privatpersonen wo verbrennen? Um diese Frage ging es vor dem Erdinger Amtsgericht infolge eines Nachbarschaftsstreits. Was wiegt an dieser Stelle mehr: Geruchsbelästigung oder Religionsfreiheit?

Weihrauchsorte "Schutzengel" / © Barbara Just (KNA)
Weihrauchsorte "Schutzengel" / © Barbara Just ( KNA )

Das Abbrennen von Weihrauch im Garten einer Doppelhaushälfte hat das Amtsgericht im oberbayerischen Erding beschäftigt. Die Eigentümerin einer Wohnung im ersten Stock fühlte sich belästigt und verklagte deshalb die Mieter eines darunterliegenden Appartements. Das beklagte Ehepaar berief sich auf die Religionsfreiheit. Das Abbrennen von Weihrauch erfolge nur selten im Rahmen einer religiösen Zeremonie und dauere nicht länger als fünf Minuten; dabei werde gebührend Abstand zur Wohnung gehalten.

Die Eigentümerin hielt dagegen, ihre ganze Wohnung stinke nach Weihrauch, sie könne sich dann nicht mehr auf dem Balkon aufhalten, die dort aufgehängte Wäsche nehme den Geruch an. Weihrauch sei bei den Katholiken außerdem privat nur zum Dreikönigsfest erforderlich und dann auch nur innerhalb geschlossener Räume.

Amtsgericht: "Entscheidung des Monats"

Laut Gericht gingen die Darstellungen der Prozessparteien "weit auseinander". Schließlich einigten sie sich auf einen Vergleich. Die Beklagten verpflichteten sich, Weihrauch künftig nur noch in ihrer Wohnung abzubrennen und diese Zeremonie auf die in Bayern gesetzlich geschützten christlichen Feiertage zu beschränken.

Strittig unter den Nachbarn war auch das Benutzen eines Holzkohlegrills. Dieses Problem erledigte sich durch den Umstieg auf einen Elektrogrill. Der Fall wurde vom Amtsgericht als "Entscheidung des Monats" publik gemacht.


Quelle:
KNA