Verfassungsschutz erklärt AfD-"Flügel" um Höcke zu Beobachtungsobjekt

 (DR)

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale "Flügel" ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Seine wichtigsten Vertreter, der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz, seien erwiesenermaßen "Rechtsextremisten", sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Donnerstag in Berlin.

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

Der Inlandsgeheimdienst sieht nach seinen Worten seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem informellen, aber gut organisierten "Flügel" um eine rechtsextreme Bestrebung handele. Nach Schätzungen des Verfassungsschutzes hat der Zusammenschluss rund 7.000 Anhänger. "Wenn sich die Spielarten des Extremismus erweitern, dann erweitern auch wir unseren Beobachtungsradius", erklärte Haldenwang. Der Verfassungsschutz führte als Beleg für seine Entscheidung auch die "nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen" des "Flügels", Höcke und Kalbitz, an.

Nach Einschätzung der Behörde gibt es in Deutschland damit aktuell rund 32.000 Rechtsextremisten. Der Verfassungsschutz stuft etwa
13.000 von ihnen als gewaltbereit ein. (dpa, 12.3.20)