Verbote der Stuttgarter Querdenker-Proteste

Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Verbote zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik am 17. April 2021 bestätigt. Die Versammlungen bedrohten Leib und Leben der Demonstranten und weiterer Menschen.

Proteste gegen die Corona-Maßnahmen / © Malte Krudewig (dpa)
Proteste gegen die Corona-Maßnahmen / © Malte Krudewig ( dpa )

Die Stadt hatte unter anderem mit steigenden Infektionszahlen argumentiert. Diese Auffassung teile die Kammer, wie es hieß. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren. "Es wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der zu erwartenden Teilnehmer nicht eingehalten würden", gab eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts den Tenor der Entscheidung wieder. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Nach den Verboten durch die Stadt hatten die Veranstalter Eilanträge gegen die Entscheidungen gestellt. Mit dem Verbot wollte die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der "Querdenker"-Bewegung bis zu 15.000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Die Veranstalter können gegen die Entscheidung des Gerichts noch vorgehen und Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben.

(Quelle: dpa, 15.04.2021)