Verbände sehen weiteren Handlungsbedarf bei Gewalthilfegesetz

Nicht-binäre Personen nicht berücksichtigt

Sozial- und Wohlfahrtsverbände loben das neue Gewalthilfegesetz, halten es aber zugleich für unzureichend. Sie kritisieren, dass der Rechtsanspruch nicht für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten soll.

Regierungsviertel und Bundestag in Berlin / © mama_mia (shutterstock)
Regierungsviertel und Bundestag in Berlin / © mama_mia ( shutterstock )

Der Sozialverband VdK begrüßt die Einigung auf ein  bundesweites Gewalthilfegesetz und sieht weiteren Handlungsbedarf.  "Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar", erklärte  VdK-Präsidentin Verena Bentele am Freitagabend in Berlin. 

Verena Bentele / © Maurizio Gambarini (dpa)
Verena Bentele / © Maurizio Gambarini ( dpa )

Die  Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen sei unzureichend, das solle das Gesetz nun ändern. Dies allein werde  jedoch nicht ausreichen. Der VdK fordere daher ein Gesamtkonzept  gegen Gewalt an Frauen, "das sowohl Bund und Länder als auch die  Kommunen in die Pflicht nimmt". 

Der Bundestag hatte am Freitag das sogenannte Gewalthilfegesetz  beschlossen, das den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2032 festschreibt.  Bis dahin soll sichergestellt werden, dass es ein "bedarfsgerechtes  Hilfesystem" gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in  Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden. 

"Bedeutender Meilenstein"

"Das Gewalthilfegesetz ist ein bedeutender Meilenstein für den  Schutz und die Unterstützung der Betroffenen, auch wenn wir uns mehr  gewünscht hätten", erklärte Müserref Tanriverdi, Leiterin der  Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte. 

"Vor allem ist es mehr als bedauerlich,  dass der Rechtsanspruch nicht für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten soll." So seien trans, intergeschlechtliche und non-binäre Personen nicht erfasst. Die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, Judith Rahner,  äußerte sich ähnlich. 

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen  / © Christophe Gateau (dpa)
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen / © Christophe Gateau ( dpa )

Sie erklärte, es mache ihr Mut, dass "in diesen  verhärteten politischen Zeiten" gemeinsam ein Erfolg für Frauenrechte  erzielt werden konnte. "Mit diesem Mut kämpfen wir weiter darum, dass  alle Gewaltbetroffenen in Deutschland die gleichen Rechte erhalten",  sagte Rahner. 

2,6 Miliarden Euro für Ausbau

"Wir stehen an der Seite aller Betroffenen, insbesondere der Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und der trans, inter und nicht-binären Personen. Unsere Solidarität ist so  unteilbar, wie es die Menschenrechte sind." Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland,  erklärte, der Bund werde endlich seiner Verantwortung für den Gewaltschutz von Frauen gerecht. 

"Dafür hat sich die Diakonie seit  vielen Jahren eingesetzt." Zuständig für Gewaltschutz und -prävention sind in erster Linie  die Länder. Das Gewalthilfegesetz sieht vor, dass der Bund ihnen im Zeitraum von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, damit sie den Ausbau bewältigen können. 

Der  Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Den neuen Anspruch auf Unterstützung bekommen Frauen, die von  häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder bedroht  sind. Einbezogen werden außerdem Kinder, die solche Gewalttaten  miterleben. 

Katholische Frauen fordern Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) fordert die Verabschiedung und Umsetzung des angekündigten Gewalthilfegesetzes. Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (Montag) erklärte die stellvertretende Bundesvorsitzende Agnes Wuckelt in Düssendorf: "Wir können die unnötige Gewalt leider nicht aufhalten, wir können aber sehr wohl betroffenen Frauen und auch ihren Kindern Hilfe zur Verfügung stellen."

Internationaler Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen / © Sebastian Gollnow (dpa)
Internationaler Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen / © Sebastian Gollnow ( dpa )
Quelle:
epd