Vatikan zeigt sich wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien beunruhigt

"Menschenwürde bewahren"

Auch in Italien ändert sich das Recht zum freiwilligen Sterben todkranker Menschen. Nach einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung zur Sterbehilfe hat sich der ranghöchste Kardinal im Vatikan, Pietro Parolin, nun besorgt geäußert.

Symbolbild Sterbehilfe / © UfaBizPhoto (shutterstock)

Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, nach dem Papst die Nummer zwei im Vatikan, hat sich besorgt über Änderungen im italienischen Recht in Richtung einer aktiven Sterbehilfe geäußert. Bei einer Veranstaltung mit italienischen Politikern und Kirchenleuten sagte Parolin am Dienstag in Rom, der Vatikan sei "sehr besorgt". Er erinnerte daran, dass die italienische Verfassung für das Leben sei.

Kardinal Pietro Parolin / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Kardinal Pietro Parolin / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Zu den derzeit in Italien geführten Debatten um eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe erklärte Parolin: "Wir hoffen, dass jede mögliche Entscheidung die Menschenwürde bewahrt."

Ein Anlass ist ein Richterspruch des Verfassungsgerichts vom 20. Mai. Es hatte entschieden, dass Sterbehilfe auch dann straffrei bleibt, wenn die betroffenen Person noch nicht an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen wurde. Es genüge die medizinische Bestätigung, dass ein Patient absehbar nicht mehr ohne Maschinen lebensfähig wäre, so die Entscheidung.

Verfassungsgericht fordert neues Gesetz

Zugleich forderten die Richter das italienische Parlament auf, ein neues Gesetz zum Thema Sterbehilfe zu verabschieden. Bislang ist die Frage, was auf diesem Feld erlaubt ist, noch weitgehend von einzelnen Gerichtsentscheidungen abhängig. Weitere derartige Entscheidungen werden in naher Zukunft erwartet.

Im Jahr 2019 hatte das oberste Gericht Italiens die Straffreiheit von Sterbehilfe an die Bedingung geknüpft, dass die Betroffenen nur durch laufende Beatmungs- oder andere vitale Maschinen am Leben gehalten werden können. In diesen Fällen sei ein aktives Eingreifen erlaubt, um den Leidensweg zu verkürzen.

Sterbehilfe

Unter Sterbehilfe wird jede Unterstützung beim Sterben bis hin zur aktiven Tötung verstanden. Meist wird zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Der Deutsche Ethikrat hält diese Begriffe allerdings für nicht trennscharf genug. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2006 differenziert er zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen und dem Spezialfall assistierter Suizid, um den es in der aktuellen Diskussion geht.

Symbolbild Sterbehilfe / © NATNN (shutterstock)
Quelle:
KNA