Vatikan begrenzt Amtszeit für Leitung katholischer Verbände

 (DR)

Der Vatikan macht unterstellten katholischen Verbänden und Organisationen auf internationaler Ebene neue Vorgaben zur internen Führung. Ein am Freitag veröffentlichtes Dekret aus der Behörde für Laien, Familie und Leben betont zwar das Recht und die Freiheit von Katholiken, Vereinigungen zu gründen und zu leiten. Es bekräftigt aber, dass die interne Führung einer Organisation stets "in Einklang mit der kirchlichen Mission" und ihren Normen stehen müsse. Daher müssten Amtsdauer und Zahl der Leitungsposten reguliert werden, um einen "gesunden Wechsel" sicherzustellen und Veruntreuung sowie Machtmissbrauch vorzubeugen.

Konkret werden Amtszeiten in zentralen Leitungsgremien auf internationaler Ebene auf maximal fünf Jahre und zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten begrenzt, den Wechsel des Postens eingeschlossen. Eine Wiederwahl nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ist nur nach Aussetzen über eine Amtszeit möglich.

Letzteres soll jedoch nicht für den gewählten Vorsitzenden eines zentralen Leitungsgremiums gelten. Dieser darf sein Amt unabhängig davon ausüben, wie lange er bereits einen anderen Posten in dem Gremium inne hatte. Auch das Amt des gewählten Vorsitzenden ist indes auf maximal zehn Jahre begrenzt. Eine Wiederwahl in eine andere Position im zentralen Leitungsgremium ist dann nur nach einer Auszeit von zwei Amtsperioden möglich.

In katholischen Verbänden oder Organisationen, in denen bei Inkrafttreten des Dekrets die Fristen überschritten werden, müssen binnen 24 Monaten nach Ablauf der maximal zulässigen Amtszeit Neuwahlen stattfinden. Alle vollwertigen Mitglieder haben zudem ein aktives Mitspracherecht, direkt oder indirekt, bei der Zusammensetzung der Gremien, die wiederum das zentrale Leitungsgremium auf internationaler Ebene wählen.

Die Regeln gelten nicht für Priestervereinigungen sowie für Institute geweihten Lebens und für Gesellschaften apostolischen Lebens. Ebenso können Gründer einer Organisation durch die Behörde von den Vorgaben befreit werden.

Das Dekret wurde vom Präfekten der Behörde, Kardinal Kevin Joseph Farrell, sowie dem zuständigen Sekretär Alexandre Awi Mello unterzeichnet und von Papst Franziskus als rechtlich bindend gebilligt. Es tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft und löst damit alle bestehenden Regelungen ab. (KNA / 11.06.2021)