Der frühere Erzbischof von Prag gilt als konservativ, ebenso wie die Unterzeichner der am Montag bekannt gewordenen Fragen in Form von "Zweifeln" (lateinisch "dubia").
In seiner Anfrage an den Vatikan vom 13. Juli greift Duka eine ältere sogenannte "Dubia" wieder auf: Die Spendung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene in der katholischen Kirche.
Möglichkeit zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene
Franziskus hatte in seinem Schreiben "Amoris laetitia" ("Freude der Liebe") deren Kommunionempfang unter bestimmten Voraussetzungen in einer Fußnote für möglich erklärt.
Auf dieses Schreiben verweist die vatikanische Glaubensbehörde in ihren Antworten an Duka und bekräftigt die dort geschilderte Möglichkeit zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene.
Ebenso verfährt sie bei der Frage der möglichen "Institutionalisierung" einer Genehmigung für diese Paare. Wie in dem Papstschreiben geschildert, geht der Entscheidung ein Prozess des Abwägens seitens des zuständigen Priesters voraus.
Wünschenswert findet die Vatikanbehörde Bistümer, die eigene Regelungen zum Umgang mit dem Thema erlassen. So könnten Seelsorger interessierte Menschen im Einklang mit der Kirchenlehre begleiten.
Dürfen Bistümer autonom entscheiden?
Duka hatte gefragt, ob dies einzelne Bistümer autonom entscheiden dürften. Zugleich hält es die Behörde für angebracht, seitens der Bischofskonferenzen einige Kriterien festzulegen, um die Vorschläge des päpstlichen Schreibens umzusetzen. Eine Notwenigkeit sieht die Behörde nicht darin, das Dokument seitens des Vatikans weiter zu erläutern.
Am Montag war bereits ein Fragenkatalog von fünf Kardinälen an die Glaubensbehörde und Papst Franziskus bekannt geworden. Darin ging es etwa um mögliche Segnungen homosexueller Partnerschaften oder die Zulassung der Priesterweihe für Frauen.