Vatikan antwortet weiterem konservativen Kardinal

Kardinal Duka will es wissen

Die Anfrage von fünf Kardinälen zur Klärung zentraler Punkte in der Lehre der katholischen Kirche war nicht die Einzige, die den Vatikan kürzlich erreichte. Es wandte sich auch Kardinal Dominik Duka an die zuständige Glaubensbehörde.

Dominik Duka mit Journalisten / © Paul Haring/CNS photo (KNA)
Dominik Duka mit Journalisten / © Paul Haring/CNS photo ( KNA )

Der frühere Erzbischof von Prag gilt als konservativ, ebenso wie die Unterzeichner der am Montag bekannt gewordenen Fragen in Form von "Zweifeln" (lateinisch "dubia").

In seiner Anfrage an den Vatikan vom 13. Juli greift Duka eine ältere sogenannte "Dubia" wieder auf: Die Spendung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene in der katholischen Kirche.

Möglichkeit zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene

Franziskus hatte in seinem Schreiben "Amoris laetitia" ("Freude der Liebe") deren Kommunionempfang unter bestimmten Voraussetzungen in einer Fußnote für möglich erklärt.

Auf dieses Schreiben verweist die vatikanische Glaubensbehörde in ihren Antworten an Duka und bekräftigt die dort geschilderte Möglichkeit zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene.

Symbolbild Ein Priester bricht bei einem Gottesdienst die Hostie / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Ein Priester bricht bei einem Gottesdienst die Hostie / © Harald Oppitz ( KNA )

Ebenso verfährt sie bei der Frage der möglichen "Institutionalisierung" einer Genehmigung für diese Paare. Wie in dem Papstschreiben geschildert, geht der Entscheidung ein Prozess des Abwägens seitens des zuständigen Priesters voraus.

Wünschenswert findet die Vatikanbehörde Bistümer, die eigene Regelungen zum Umgang mit dem Thema erlassen. So könnten Seelsorger interessierte Menschen im Einklang mit der Kirchenlehre begleiten.

Dürfen Bistümer autonom entscheiden?

Duka hatte gefragt, ob dies einzelne Bistümer autonom entscheiden dürften. Zugleich hält es die Behörde für angebracht, seitens der Bischofskonferenzen einige Kriterien festzulegen, um die Vorschläge des päpstlichen Schreibens umzusetzen. Eine Notwenigkeit sieht die Behörde nicht darin, das Dokument seitens des Vatikans weiter zu erläutern.

Blick auf die Karlsbrücke in Prag / © Adisa (shutterstock)
Blick auf die Karlsbrücke in Prag / © Adisa ( shutterstock )

Am Montag war bereits ein Fragenkatalog von fünf Kardinälen an die Glaubensbehörde und Papst Franziskus bekannt geworden. Darin ging es etwa um mögliche Segnungen homosexueller Partnerschaften oder die Zulassung der Priesterweihe für Frauen.

Glaubenskongregation

Die Glaubenskongregation ist die älteste und in dogmatischen Fragen höchste vatikanische Kurienbehörde. 1542 unter Papst Paul III. als "Kongregation der Römischen und Universalen Inquisition" ins Leben gerufen, sollte sie nach der Reformation den katholischen Glauben rein erhalten, Glaubensverstöße untersuchen und gegebenenfalls bestrafen. 1908 wurde die Inquisitions-Kongregation zum "Heiligen Offizium".

Gebäude der Kongregation für die Glaubenslehre, Palazzo del Sant Uffizio / © Romano Siciliani (KNA)
Gebäude der Kongregation für die Glaubenslehre, Palazzo del Sant Uffizio / © Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA